Übersicht Antragsberatung Perspektive für Berlin

Seite Zeile Nr. Antragsteller*in Änderung Änderungsantrag Votum AK Konsens
209 49 – 51 ÄA01 Mitte Ersetzung Änderungen auf S. 209.
Ersetze Z. 49-51 („Höhergruppierungen zu erreichen. Dabei strebt Berlin an, im Tarifverbund TdL zu bleiben.“) durch„Einkommenssteigerungen zu erreichen, damit die beschlossenen Verbesserungen der Betreuungsschlüssel und mittelfristig ein Personalschlüssel von 1 zu 3 um U3-Bereich sowie in Kindergärten von 1 zu 7,5 erreicht werden können. Falls eine entsprechende Initiative als Mitglied der TV-L nicht erfolgreich ist, soll der Senat alle Möglichkeiten ausloten, wie unter Nutzung der Erfahrungen Hamburgs andere Wege beschritten werden können. Durch Änderungen im KitaFöG und den Rahmenvereinbarungen ist sicherzustellen, dass auch die freien Träger verpflichtet werden, die öffentlichen Mittel für Personalkosten zweckgebunden analog zu den Entgelten im öffentlichen Dienst an die Erzieher*innen weiterzugeben.“
Annahme Fassung der AK (K):
„Einkommenssteigerungen zu erreichen, damit auch die beschlossenen Verbesserungen der Betreuungsschlüssel und mittelfristig ein Personalschlüssel von 1 zu 3 um U3-Bereich sowie in Kindergärten von 1 zu 7,5 erreicht werden können. Falls eine entsprechende Initiative als Mitglied der TV-L nicht erfolgreich ist, soll der Senat alle Möglichkeiten ausloten, wie unter Nutzung der Erfahrungen Hamburgs andere Wege beschritten werden können. Durch Änderungen im KitaFöG und den Rahmenvereinbarungen ist sicherzustellen, dass auch die freien Träger verpflichtet werden, die öffentlichen Mittel für Personalkosten zweckgebunden analog zu den Entgelten im öffentlichen Dienst an die Erzieher*innen weiterzugeben.
Konsens
209 50 ÄA02 Neukölln Ergänzung „Die Unterstützung aus dem Gute-Kita-Gesetz der Bundesregierung in Höhe von über 150 Millionen Euro werden wir vollständig in die Qualität der Kitas und für unser pädagogisches Fachpersonal investieren.“

Begründung:
Das Land Berlin wird in den Jahre 2019-2022 deutlich über 150 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes erhalten, das in die Qualität der Kitas und in Fachkräfte investiert werden kann, da die Beitragsfreiheit bereits aus Mitteln des Landes erreicht wurde. Damit bekommt das Land Berlin signifikante finanzielle Unterstützung für die genannten Vorhaben, die hier Erwähnung finden sollte.

Annahme in der Fassung der AK (K):
„Die Unterstützung aus dem Gute-Kita-Gesetz der Bundesregierung in Höhe von über 150 Millionen Euro werden wir vollständig in die Qualität der Kinderbetreuung und für unser pädagogisches Fachpersonal investieren.“
Konsens
210 13 – 18 ÄA03 Gotthard Krupp Ersetzung Ersetze Satz Zeile 13-18 durch

Wir werden in diesen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinsam mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode eine stufenweise Anwendung des TVöD oder TV-L erreichen.

Begründung:
Gewerkschaften bauen sich über Branchen- und Flächentarifverträge auf, deren Garanten sie sind. Eine Abkehr von diesem Prinzip zerstört langfristig die Gewerkschaften.
Gerade hat der Präsident der Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, einen weiteren universellen Angriff auf die Tarifverträge eröffnet. Er will „Tarifverträge modular denken. Heutige Tarifverträge sind vielfach zu komplex geworden.“ Unternehmen sollen sich Teile von Tarifverträgen rausnehmen können, welche sie wünschen. „Motto: besser Teile eines Tarifvertrages als gar kein Tarifvertrag.“ Damit würde das Ende des Flächentarifvertrags eingeläutet. Und wer soll diese vereinbaren: „Drittens: (…) Betriebsräte und Arbeitgeber sollen also die Geltung von einzelnen Modulen aus Tarifverträgen vereinbaren dürfen, …“
Zerschlagung und Ersetzung der Flächentarifverträge durch Betriebsvereinbarungen, das ist das Ziel der Arbeitgeberverbände.
Die Formulierungen in dem Abschnitt 4 können den von Ingo Kramer geplanten Eingriffen in das Flächentarifvertragssystem Türen öffnen. Das ist ein reales Problem.
Im Verantwortungsbereich des Landes Berlin gibt es ausgehandelte Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, TV-L bzw. TVöD. Es kann also nur darum gehen, in den tariflosen Bereichen – bei den Töchtern – einen Übergang in einen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu verhandeln.

Annahme Fassung der AK (K):
Ergänzung Zeile 18: Dies bedeutet jedenfalls  eine stufenweise Anwendung des TVöD oder TV-L zu erreichen.
Konsens
ÄA04 Pankow Einfügung Füge nach Zeile 51 auf Seite 208 ein:
„Die Entlohnung darf dabei bei Tages- und Nachtarbeit nicht unter Mindestlohnniveau liegen.“Begründung:
Derzeit ist vereinzelt von Fällen zu hören, bei denen während Nachtarbeit unter Mindestlohnniveau entlohnt wird. Dies wird u.a. begründet mit Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Der Mindestlohn muss jedoch auch für diese Zeiten gelten.
zurückgezogen
208 43 ÄA05 Pankow Einfügung Ersetzt den ÄA04 – Füge nach Zeile 43 auf Seite 208 ein:
In der anstehenden Novelle des Vergabegesetzes für das Jahr 2019 wird für den Zeitraum ab 2021 ein Mindestlohn festgelegt, der sicherstellt, dass die damit zu erreichenden Rentenzahlungen über der Grundsicherung liegt. Dazu werden wir zum Beispiel einen Mindestlohn nicht unter 11 € / Stunde festlegen. Außerdem darf die Tages- und Nachtarbeit gleichermaßen nicht unter diesem Mindestlohnniveau liegen.
bisher nicht beraten
209 59 ÄA06 Pankow Einfügung „Das Land Berlin strebt darüber hinaus an, bei Neu- und Außeneinstellungen die vorhandenen Berufserfahrungen stärker anzuerkennen und bei der Gewährung der Erfahrungsstufen berücksichtigen. Mit der Praxis, berufserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine untere Erfahrungsstufe einzugruppieren, muss Schluss sein.“

Begründung:
Um gut qualifizierte und erfahrene Fachkräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, müssen erworbene Berufserfahrungen stärker als bislang berücksichtigt und anerkannt werden.

Annahme in der Fassung der AK (K):
Das Land Berlin strebt darüber hinaus an, bei Neu- und Außeneinstellungen die vorhandenen Berufserfahrungen stärker anzuerkennen und bei der Gewährung der Erfahrungsstufen berücksichtigen.
Konsens
212 Z. 9 ÄA07 Pankow Einfügung Einfügen als 11. Abschnitt, S. 212,  nach Z. 8:
„11. Arbeitsschutz für die Beschäftigten stärken
Die Berliner SPD stellt sich auch in Gesundheitsfragen an die Seite der Beschäftigten. Dazu gehört der soziale und technische Arbeitsschutz. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Das gilt für Berlin als künftige „Zukunftsregion digitale Gesundheit“ im besonderen Maße.
Daher wird das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) so gestärkt, dass flächendeckende Überprüfungen in kürzeren Intervallen ermöglicht werden, ob die Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden. Zuvor wird der Berliner Senat gemeinsam mit den Bezirken sowie den landeseigenen Unternehmen die Arbeitsstätten als Leuchttürme für gute Arbeitsbedingungen überprüfen.“
Annahme in der Fassung der AK (K):
11. Arbeitsschutz für die Beschäftigten stärken
Die Berliner SPD stellt sich auch in Gesundheitsfragen an die Seite der Beschäftigten. Dazu gehört der soziale und technische Arbeitsschutz. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Das gilt für Berlin als künftige „Zukunftsregion digitale Gesundheit“ im besonderen Maße. “
Konsens
211 40 ÄA08 Mitte Einfügung Berlinpass für alle Berliner*innen mit geringem Einkommen!
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, als entscheidendes Kriterium für den Erhalt des Berlinpasses eine Einkommensgrenze einzuführen, um den Kreis der Berechtigten auszuweiten.
Annahme als neuen  Punkt Nr. 9, danach geht es mit 10. weiter (K) Konsens
209 26 ÄA09 Rolf Henning Ersetzung S. 209, Z. 26 ersetze „.“ durch „,“ und füge an:
„um bereits 2020 für die Betroffenen wirksam zu werden.“
bisher nicht beraten
210 23 ÄA10 Rolf Henning Ersetzung S. 210, Z. 23 ersetze „.“ durch „,“ und füge an:
„um bereits 2020 für die Betroffenen wirksam zu werden.“
bisher nicht beraten