Antrag 32/I/2017 Zur Verfahrensweise mit der „ Kleinreparaturklausel“ in Mietverträgen

Status:
Erledigt

Das Wohnraummietrecht wird dergestalt geändert, dass eine Abwälzung der Kostentragungspflicht für Kleinreparaturen gem. der „Kleinreparaturklausel“ auf Mietverhältnisse für Wohnraum gem. BGB ausgeschlossen wird (Verbot der sogenannten „Kleinreparaturklausel“).

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 134/I/2017 (Konsens)