Antrag 41/II/2019 Zukunft der Kleingärten in Berlin

Status:
Überweisung

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für Folgendes einzusetzen:

Der neue Kleingartenentwicklungsplan des Senats sorgt bei den Berliner Kleingärtnern für große Verunsicherung und erscheint der neuen Ausrichtung der Stadtentwicklung Berlins nicht angemessen.

 

Die Kleingärten waren und sind immer ein Bestandteil des Berliner Stadtgrüns . Das bedeutet, dass sie parallel zur Einwohnerzahl einen Versorgungsbeitrag zu Natur und Erholung in der Stadt leisten sollen.

 

Daher fordern wir :

  1. Ein dauerhaftes Kleingartenentwicklungskonzept, welches die Flächen für Kleingärten im Kontext aller raumbezogenen Planungen ausweist und eine Entscheidung zu den für andere bauliche Zwecke zu verwendenden bisherigen Kleingartenflächen trifft. Hierbei ist auch eine Klärung für die Kleingärten herbei zu führen, auf denen zu DDR-Zeiten Wohngebäude errichtet wurden und für Kolonien, die in ihrer tatsächlichen Nutzung in keiner Weise dem Kleingartenrecht genügen.
  2. Ein dazu gehörendes Kleingartensanierungskonzept mit ausgewiesener Finanzierung welches die Kolonien und Parzellen auf den Stand des Kleingartenrechts bringt : Parzellen zwischen 200 und 400 m², Lauben von 24 plus 6m² und anderes mehr. Es soll wieder eine Entsprechung der stark subventionierten Kleingärten (Pachtpreis nach Gemüseertragsvergleich) zur tatsächlichen Nutzung geben. Die Verbände sollen bei der baulichen Umsetzung der Koloniesanierungen durch Mittel des Landes unterstützt werden.
  3. Die Planung neuer Kleingärten / Gärten zur Versorgung der neuen großen Stadtquartiere unter Einbeziehung anderer Formen des gemeinwohlorientierten, selbstbestimmten Gärtnerns. Hierbei soll der Aspekt des Naturschutzes stärker zur Geltung kommen. Dadurch könnten diese Flächen in die Berechnung von Naturschutzausgleichsmaßnahmen einbezogen werden.
  4. Die Umsetzung von Modellprojekten für neue Anforderungen der Gesellschaft an Kleingärten. Hier könnten in Zusammenarbeit mit Universitäten, Genossenschaften Bauträgern , Vereinen und Aktivgruppen neue Formen des gemeinschaftlichen Gärtnerns in der Stadt beispielhaft entwickelt werden. Zielstellung könnte eine IBA zu Gärten und Wohnen in der nachhaltigen Stadt sein.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die Kritik des Antrags am Kleingartenentwicklungsplan wird vom Rat der Bürgermeister während der Senatsbefassung geteilt. Die Forderungen des Beschlusses gehen in den Erarbeitungsprozess des geplanten Kleingartenflächensicherungsgesetzes ein, welches als Parlamentsgesetz noch in dieser Legislatur vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden soll.
Überweisungs-PDF: