Antrag 53/II/2019 Wohnungstausch fördern

Status:
Erledigt

Zur Gewährleistung von bezahlbarem Wohnraum in Berlin für möglichst viele Menschen ist dem Wohnungstausch sowie der Sanierung von Altbauten der gleiche Stellenwert wie der Neubau von Wohnungen einzuräumen. Dazu werden der Senat von Berlin sowie die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen sowie Anreize zu setzen:

 

  • Jeder Wohnungstausch, bei dem der Wohnflächenverbrauch um 10 Prozent oder mehr sinkt, wird gefördert: Die Quadratmetermiete darf im Zuge eines geförderten Wohnungstauschs nicht angehoben werden.
  • Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird Berliner Wohnungsgenossenschaften ansprechen mit dem Ziel, deren Wohnungen in die Tauschbörse der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften mit einzubeziehen.
  • Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird eine Umbauberatungsstelle einrichten und personell ausstatten, mit dem Ziel, umbauwilligen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern, die Wohnungen verkleinern oder aufteilen wollen, beratend zur Seite zu stehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Antrag 71/II/2018 und Antrag 58/I/2018) (Konsens)