Antrag 71/II/2018 Wohnungstausch auf eine gesetzliche Grundlage stellen! Für eine soziale Wohnungspolitik!

Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion

Der Wohnungstausch zwischen Mieterinnen und Mietern befindet sich derzeit in einer Grauzone und muss auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden. So kann den legitimen Interessen breiter Bevölkerungsschichten entsprochen werden. Der direkte Wohnungstausch ermöglicht auf Grundlage der bestehenden Mietverhältnisse einen Wohnungstausch auf freiwilliger Basis. Durch diesen Wohnungstausch treten die jeweiligen Mieterinnen und Mieter in die bestehenden Mietverhältnisse ein und verhindern so eine wechselseitige Mietsteigerung.

 

Der SPD-Landesparteitag Berlin fordert die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, der SPD-Bundesparteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, eine entsprechende gesetzliche Initiative zu starten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Wohnungstausch zwischen Mieterinnen und Mietern befindet sich derzeit in einer Grauzone und muss auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden. So kann den legitimen Interessen breiter Bevölkerungsschichten entsprochen werden. Der direkte Wohnungstausch ermöglicht auf Grundlage der bestehenden Mietverhältnisse einen Wohnungstausch auf freiwilliger Basis. Durch diesen Wohnungstausch treten die jeweiligen Mieterinnen und Mieter in die bestehenden Mietverhältnisse ein und verhindern so eine wechselseitige Mietsteigerung.

 

  1. Mieter, die ihre Wohnungen tauschen wollen, erhalten das Recht, in das Mietverhältnis der jeweiligen Tauschpartner mit gleichen Rechten und Pflichten einzutreten.
  2. Um den Vermietern durch eine solche Regelung nicht das Insolvenzrisiko eines Mieters aufzubürden, die sie selbst nicht ausgewählt haben, haften beide Tauschpartneri ihren jeweiligen Vermietern für einen bestimmten Zeitraum jeweils als Gesamtschuldner für den Mietzins.
  3. Die Vermieter können dem Tausch aus wichtigem Grund, der in der Person ihres neuen Mieters liegt, widersprechen.

 

Der SPD-Landesparteitag Berlin fordert die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, der SPD-Bundesparteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, eine entsprechende gesetzliche Initiative zu starten.

 

WIEDERVORLAGE LPT II/2018 | Überwiesen an FA VIII – Soziale Stadt

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Der Wohnungstausch zwischen Mieterinnen und Mietern befindet sich derzeit in einer Grauzone und muss auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden. So kann den legitimen Interessen breiter Bevölkerungsschichten entsprochen werden. Der direkte Wohnungstausch ermöglicht auf Grundlage der bestehenden Mietverhältnisse einen Wohnungstausch auf freiwilliger Basis. Durch diesen Wohnungstausch treten die jeweiligen Mieterinnen und Mieter in die bestehenden Mietverhältnisse ein und verhindern so eine wechselseitige Mietsteigerung.

  1. Mieter, die ihre Wohnungen tauschen wollen, erhalten das Recht, in das Mietverhältnis der jeweiligen Tauschpartner mit gleichen Rechten und Pflichten einzutreten.
  2. Um den Vermietern durch eine solche Regelung nicht das Insolvenzrisiko eines Mieters aufzubürden, die sie selbst nicht ausgewählt haben, haften beide Tauschpartneri ihren jeweiligen Vermietern für einen bestimmten Zeitraum jeweils als Gesamtschuldner für den Mietzins.
  3. Die Vermieter können dem Tausch aus wichtigem Grund, der in der Person ihres neuen Mieters liegt, widersprechen.

Der SPD-Landesparteitag Berlin fordert die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, der SPD-Bundesparteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, eine entsprechende gesetzliche Initiative zu starten.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  • Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion 
 
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die SPD-Fraktion setzt die Möglichkeit des Wohnungstauschs im Kompetenzbereich des Landes Berlin – bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften – um. Dafür wurde 2018 die Wohnungstauschbörse der landeseigenen Wohnungsgesellschaften eingerichtet. Ein gesetzliches Recht auf Wohnungstausch im freien Wohnungsmarkt bedarf wie im Antrag dargestellt einer gesetzlichen Änderung auf Bundesebene. Die Möglichkeit der Erhöhung der Mieten bei Wiedervermietung ist durch den Berliner Mietendeckel bereits weitgehend ausgeschlossen.
Überweisungs-PDF: