Antrag 59/I/2019 Wohnungsneubau stärken – Mieten stabil halten

Status:
Erledigt

Den Berliner Wohnungsmarkt zu stabilisieren und Mieten für die Bevölkerung mit dem Dreiklang „Bauen – Kaufen – Deckeln“ bezahlbar zu halten, ist die richtige Strategie.

Hierfür benötigen wir alle Partnerinnen und Partner in der Wohnungswirtschaft: die städtischen Wohnungsgesellschaften, die Wohnungsbaugenossenschaften und weiterhin private Vermieterinnen und Vermieter. Die städtischen Wohnungsgesellschaften haben bereits große Verantwortung übernommen, um neu zu bauen und Bestände durch Zukauf in Neubau- oder Milieuschutzgebieten zu erweitern. Stärker als bisher sollte das Potenzial der Wohnungsbaugenossenschaften genutzt werden. Ihnen wurden bisher zu wenige Grundstücke des Landes Berlin für den Neubau angeboten. Diese sollten auf zu kleinen Grundstücken und nur in komplexen Konzeptverfahren zur Verfügung gestellt werden.

Wir fordern daher:

  1. Den Wohnungsbaugenossenschaften sollten in der Gesamtstadt mehr und größere Grundstücke zum Bau neuer genossenschaftlicher Wohnungen angeboten werden. Die Grundstücke sollten zum Verkehrswert angeboten, ein Vorkaufsrecht des Landes für den Fall des Wiederverkaufs gesichert werden.
  2. Der Senat soll nicht nur Wohnungen für den kommunalen Wohnungsbestand zurückkaufen, sondern auch stärker als bisher Bauland ankaufen.
  3. Grundstücke im Brandenburger Umland im Eigentum des Landes Berlin sollten ebenfalls für Wohnungsneubau durch städtische Gesellschaften und/oder Wohnungsbaugenossenschaften zur Verfügung gestellt werden.
  4. Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
  5. Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 53/I/2019 und Neufassung 69.1/I/2019 (Konsens)