Antrag 47/I/2018 Wohnungsaufsicht

Status:
Annahme

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin werden aufgefordert, die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell, finanziell und operativ so auszustatten, dass sie in der Lage ist, unverzüglich die Beseitigung angezeigter Mängel, die die Nutzung von Wohnraum einschließlich der Versorgungseinrichtungen wesentlich einschränken, durchzusetzen.

 

Insbesondere soll die Wohnungsaufsicht durch einen Fonds bei dem Senator für Finanzen in die Lage versetzt werden, wesentliche Mängel nach erfolgloser kurzer Fristsetzung durch Ersatzvornahme zu beseitigen und die Kosten dafür beizutreiben und in das Grundbuch zu vollstrecken.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Die von der Koalition, z.B. im Nachtragshaushalt 2018/2019, beschlossenen Stellenpakete für die „Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung“ kommen auch der bezirklichen Wohnungsaufsicht zugute. Im Doppelhaushalt 2020/2021 ist zudem im Einzelplan 12 ein neuer Titel für die Durchführung von Ersatzvornahmen eingerichtet worden (Kapitel 1295, Titel 11102), aus dem die der beauftragenden Behörde entstehenden Kosten finanziert werden können. Am 26.03.2020 hat die Koalition im Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes beschlossen. Darin werden unter anderem die Rechte der Wohnungsaufsicht in Bezug auf Ersatzvornahmen erweitert. So wird die öffentliche Last nicht nur ins Grundbuch vermerkt (§3, Abs. 6), sondern die die Wohnungsaufsichtsbehörde kann auch unter Fristsetzung bestimmen, dass der Verfügungsberechtigte den vorläufig zu veranschlagenden Kostenbetrag im Voraus zu zahlen hat. Werden die Kosten der Ersatzvornahme nicht fristgerecht gezahlt, so können sie im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. (§3, Abs. 4).
Überweisungs-PDF: