Antrag 110/I/2017 Wiederbelebung und Reform der Sozialen Künstlerförderung des Landes Berlin

Status:
Erledigt

Berlin besitzt eine landeseigene Kunstsammlung, die Artothek der Sozialen Künstlerförderung. Aus ihr können sich Behörden, Unternehmen, Kanzleien oder Privatleute gegen eine geringe Miete Werke der bildenden Kunst ausleihen.
Die Artothek ist aus dem Programm der Sozialen Künstlerförderung hervorgegangen. Dieses stellte über viele Jahre eine wichtige Einnahmemöglichkeit für Berliner Kunstschaffende dar. Im Gegenzug verpflichteten sich die jeweiligen Künstler*innen dazu, der Stadt Berlin ein oder mehrere Werke zu überlassen oder im Rahmen eines Bildungsprojekt, beispielsweise in einer Schule, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Durch dieses Programm  konnte eine umfangreiche Sammlung von 14.800 Kunstwerken aufgebaut werden. Diese ist ein wertvoller Schatz für die Kulturstadt Berlin. Die Soziale Künstlerförderung wurde 53 Jahre nach ihrer Einführung im Jahr 2003 aufgrund der Sparmaßnahmen des Senats eingestellt.

 

  1. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats sowie die Mitglieder des Landesvorstands der SPD Berlin auf, sich für die Wiederbelebung der Sozialen Künstlerförderung einzusetzen. So sollen Kunstwerke von in Berlin lebenden Künstller*innen direkt angekauft und die landeseigene Artothek weiter ausgebaut werden.
  2. Das Konzept der Sozialen Künstlerförderung soll dabei auf Basis der ursprünglichen Version reformiert werden – in Form einer deutlichen Abkehr vom paternalistischen Duktus. Der hohe Wert der Kunst steht im Vordergrung.
  3. Die Artothek des Landes Berlin soll infrastrukturell und personell professionalisiert werden. Dazu gehören die kunsthistorische Erfassung und digitale Aufarbeitung des Bestandes sowie eine gute Zugänglichkeit und Vermittlung durch landeseigene Museen oder kommunale Galerien. Weiterhin sollen ein kleines Schaulager eingerichtet werden.  Der Bestand der Artothek soll öffentlich wirksam präsentiert werden können, d. h. er soll online abrufbar und in  Ausstellungen für ein breites Publikum sichtbar werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 111/I/2017 (Konsens)