Antrag 109/I/2018 Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 abschaffen

Status:
Annahme

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 muss abgeschafft werden.

Die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen müssen zurückgedreht werden.

Die Umsatzsteuer muss wieder von 7% auf 19% angehoben werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 muss abgeschafft werden.

Die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen müssen zurückgedreht werden.

Die vom Wachstumsbeschleunigungsgesetz reduzierte Umsatzsteuer muss wieder von 7% auf 19% angehoben werden.

 

Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion 
Überweisungs-PDF: