Antrag 62/I/2019 Vorkaufsrecht für Mieter bei Verkauf von Wohnungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages werden aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Kauf von Wohnungen durch Mieter oder Mietergenossenschaften durch ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu stärken.

 

Durch Erweiterung der bisherigen gesetzlichen Regelungen soll erreicht werden, dass bei Eigentumswechseln bei Verkäufen einzelner Wohnungen oder ganzer Wohnhäuser entweder den Mietern (für die Wohnung) oder einer Mietergenossenschaft (für das Haus) ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Dieses Vorkaufsrecht soll bei jedem Verkauf der Wohnung dem Mieter ein Wahlrecht einräumen, ob er seine Wohnung selbst oder bei dem Verkauf ganzer Mietshäuser durch eine Mietergenossenschaft erwirbt oder davon Abstand nimmt und Mieter bleibt.

Dadurch soll das Wohneigentum der Mieter und von Genossenschaften gestärkt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages werden aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Kauf von Wohnungen durch Mieter oder Mietergenossenschaften durch ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu stärken.

 

Durch Erweiterung der bisherigen gesetzlichen Regelungen soll erreicht werden, dass bei Eigentumswechseln bei Verkäufen einzelner Wohnungen oder ganzer Wohnhäuser entweder den Mietern (für die Wohnung) oder einer Mietergenossenschaft (für das Haus) ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Dieses Vorkaufsrecht soll bei jedem Verkauf der Wohnung dem Mieter ein Wahlrecht einräumen, ob er seine Wohnung selbst oder bei dem Verkauf ganzer Mietshäuser durch eine Mietergenossenschaft erwirbt oder davon Abstand nimmt und Mieter bleibt.

Dadurch soll das Wohneigentum der Mieter und von Genossenschaften gestärkt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: