Antrag 123/I/2014 Vom beschränkten Volksbegehren zum Begehren für alle Bürgerinnen und Bürger

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, gesetzgeberische Möglichkeiten zu prüfen und zu erörtern, das Recht auf Teilnahme an Volksbegehren unabhängig von der Staatsbürgerschaft der jeweiligen Personen zu gewähren.

Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU wurde vereinbart, die Regelungen zur direkten Demokratie nicht zu ändern. Die Beteiligung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Gesetzgebung ist mit der CDU nicht durchsetzbar. Es stellen sich zudem verfassungsrechtliche Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 31.10.1990 zum kommunalen Wahlrecht in Schleswig-Holstein den Grundsatz aufgestellt, dass das Volk im Sinne des Art. 28 GG nur die Staatsangehörigen sind.   Daher ist eine Beteiligung an der direkten Demokratie aller Berlinerinnen und Berliner gleich welcher Staatsangehörigkeit derzeit nur im Rahmen der Volksinitiative nach Art. 61 VvB möglich.