Antrag 224/I/2015 Veröffentlichung von Adressen im Amtsblatt von Berlin

Status:
Erledigt

Wir fordern den Senat von Berlin und das Abgeordnetenhaus von Berlin auf, den § 40 der Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu ändern. Dieser sieht derzeit die Veröffentlichung von Doktorgrad, Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Geburtsort, erlerntem und ausgeübten Beruf sowie der Anschrift im Berliner Amtsblatt vor. Da dieses im Internet für drei Monate kostenlos veröffentlicht wird, werden alle privaten Wohnanschriften von allen Kandidat_innen im Internet offen gelegt.

 

Um die persönliche Sicherheit der Kandidat_innen zu stärken, fordern wir den Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin auf, hier eine Änderung dahingehend anzustreben, dass die Wohnanschrift generell nicht mehr im Amtsblatt und damit nicht mehr im Internet veröffentlicht wird.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)