Antrag 42/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

Status:
Erledigt

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahmerichtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personengruppen (Frauen, Kinder, religiöse Minderheiten, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und einen Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.
(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.
(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 41/I/2016 (Konsens)