Antrag 197/II/2018 Teilhabechancengesetz

Status:
Erledigt

Die SPD begrüßt den Regierungsentwurf eines Teilhabechancengesetzes. Es sieht die Übernahme des Arbeitsentgelts für Menschen über 25 Jahre, welche entweder seit 7 bzw. 2 Jahren im SGB II – Bezug sind. Intendierte Zielsetzung ist die nachhaltige Integration von Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit in den 1. Arbeitsmarkt.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, im parlamentarischen Verfahren folgendes zu berücksichtigen:

  • Der Einsatz dieses Förderinstrumentes muss auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Menschen mit Förderanspruch sollen entscheidende Mitsprache haben, ob das Instrument Anwendung findet bzw. mit welcher Arbeitsstelle ein gefördertes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. Zugleich darf es keinerlei Sanktionierung geben, wenn die Maßnahme einseitig oder beidseitig vorzeitig beendet wird.
  • Geförderte Arbeitsverhältnisse müssen dem Kriterium der Zusätzlichkeit bzw. der Wettbewerbsneutralität genügen. In diesem Sinne dürfen keine bestehenden Arbeitsverhältnisse durch geförderte Arbeitsverhältnisse ersetzt werden. Die Arbeitgeber*innen haben dies durch geeignete Maßnahmen darzustellen. Entsprechende Maßnahmen sollen durch einen konzertierten Prozess unter Beteiligung von Gewerkschaften, Arbeitgeber*innenverbänden, Sozialverbänden und öffentliche Vertreter*innen festgelegt werden.
  • Die Förderung darf tarifliche Regelungen nicht unterlaufen bzw. dazu führen die Tariflandschaft mittel- bis langfristig zu schwächen. Daher müssen bei der Auswahl der Förderung, tarifliche Beschäftigungsverhältnisse stets nicht-tariflichen Beschäftigungen vorgezogen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschluss des Bundestages (Konsens)