Antrag Ini03/I/2018 TASK FORCE-BAUGRUNDSTÜCKE FÜR WOHNUNGEN

Status:
Nicht abgestimmt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden beauftragt, darauf hinzuwirken, eine Task Force – Baugrundstücke für Wohnungen, ggf. unter Einbeziehung der Bezirke einzurichten.

 

Umsetzungsvorschlag:

Aufgabe der Task-Force soll es sein, alle nicht mit Wohnungen bebauten Grundstücke, die an öffentlichen Straßen liegen, zu erfassen und in Lageplänen M1:1000 farbig (beispielsweise in rot) einzutragen.

 

Außerdem sollen alle bebauten Grundstücke, gleichgültig mit welcher Bebauung, aufgelistet und ebenfalls in die Lagepläne farbig (beispielsweise mit grün) eingetragen werden, auf denen eine Erweiterung der Bebauung, eine Aufstockung, ein Dachausbau oder alles gleichzeitig für möglich gehalten wird. Außerdem sollen in dieser Kategorie die Grundstücke erfasst werden, bei denen ein Abriss der vorhandenen Bebauung sinnvoll sein kann.

 

Gewerbliche Brachflächen und Grundstücke, auf denen ungenutzte Altbauten oder Gewerbebauten stehen und unbenutzte Grundstücke, die zu Bahnanlagen, Hafenanlagen oder sonstigen Nutzungen gehören, sollen ebenfalls in die Lagepläne farbig (beispielhaft in blau) eingetragen werden.

 

Die Task-Force hat nicht die Aufgabe, eine Bewertung der Bebauungsmöglichkeit zu prüfen oder vorzuschlagen.

 

Nach Auswertung der Lagepläne durch eine Prüfungsgruppe, beispielsweise bestehend aus unabhängigen Architekten, Landvermessern und Baugrundsachverständigen soll ein Gutachten-Gremium eingesetzt werden, welches eine erste Bewertung der Bebauungsmöglichkeiten feststellt und dabei eine Klassifizierung festlegt, von

 

sehr einfach                      –              sofort möglich                                                                 Note 1

bis zu

sehr aufwendig                               –              schwierig                                                                           Note 6

 

Diese Bewertung wird dann von einem zu gründenden Gremium des Senats abschließend geprüft und bezüglich der Bebaubarkeit bewertet.

Empfehlung der Antragskommission:
kein Initiativcharakter