Antrag 13/II/2014 Spielhallengesetz evaluieren

Status:
Nicht abgestimmt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, das 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz im Hinblick auf seinen Inhalt und seine Wirkungen hin zu evaluieren und es ggf. zu novellieren.

 

Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit das an der Zahl der in der Stadt aufgestellten Spielgeräte (in Spielhallen, Gaststätten, Vereinen und bei der Spielbank Berlin) und den aus der Spielgerätesteuer generierten Einnahmen für den Landeshaushalt indirekt messbare Ausmaß des legalen Betriebs von Spielgeräten das vorrangige Ziel des Gesetzes, die Spielsucht zu bekämpfen, erreicht hat oder nicht.

 

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die Vertreter der SPD im Senat von Berlin werden aufgefordert, das am 02.06.2011 in Kraft getretene Berliner Spielhallengesetz insofern zu evaluieren als es als inkohärente Beschränkung des Glückspielsektors zu Schadensersatzforderungen der Spielhallenbetreibern gegenüber dem Land Berlin und den Berliner Bezirken führen könnte.

Fassung der Antragskommission:

Vom Antragsteller zurückgezogen