Antrag 72/I/2019 Sozialbindung Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) festschreiben

Status:
Erledigt

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf:

 

  • Änderungen der gesetzlichen Grundlage der BImA (BImAG) dahingehend herbeizuführen, dass die BImA das Ziel verfolgt, eine einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach sozialverträglichen Grundsätzen vorzunehmen

 

  • Die gesetzliche Verpflichtung zum kaufmännischen Handeln (insbesondere in § 1 Abs. 1 BImAG) vollständig abzuschaffen

 

  • Dementsprechende Ausnahmeregelungen in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorzunehmen

 

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zentrale Verwaltungsstelle für die Verwaltung der bundeseigenen Immobilien. Hierbei stellt sie mit 36.000 Wohnungen nach eigenen Angaben eine der größten Immobilieneigentümer*innen Deutschlands dar. Entsprechend müsste sie als bundeseigenes Unternehmen den Grundsätzen sozial verträglichen, staatlichen Handelns gerecht werden und gerade in Zeiten angespannter Wohnraumverhältnisse ein Verantwortungsvolles und sozial verträglichen Handeln an den Tag legen. Dies ist zurzeit nicht der Fall.

 

Die BImA ist zurzeit gesetzlich zu einem kaufmännischen Handeln verpflichtet. Sie erfüllt diesen Anspruch durch eine rein gewinnorientierte Vermietungspraxis. Hierbei werden Mieten an der Grenze zum Wucher bei gleichzeitiger Minimierung der Instandhaltungskosten verlangt.  Folge sind horrende Mieten für verfallende Wohnungen, die an der aktuellen Vermögensentwicklung und Realbedarf vorbeigehen. Bekannt gewordenes Beispiel hierfür ist z. B. die Entwicklung der Miete in der Sundgauer Straße, Berlin-Zehlendorf. Hier wurden teilweise Mieterhöhungen von über 100 Euro veranschlagt. Zugleich wurden Erhöhungen von weiteren 15% in 3 Jahren vor angekündigt. In anderen Teilen Deutschlands klagen Mieter*innen über Verstöße gegen Brandschutzvorschriften sowie erheblichen Schimmelbefall, funktionsunfähige Sanitäranlagen usw. Insgesamt sind die Immobilien teilweisen in einen dem Sparkurs entsprechenden erbärmlichen Zustand.

 

Durch diese ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgelegte Praxis verschärft gerade die BImA als Verwaltungsorgan des Staates die aktuelle Wohnungsnot in vielen Regionen und stellt sich als denkbar schlechte Vermieterin dar.

 

Diese Situation ist nicht weiter tragbar. Staat und Politik haben zu jedem Zeitpunkt eine Fürsorgepflicht für die Bevölkerung als auch eine Vorbildfunktion für die Wirtschaft. Wenn selbst der Staat Grundprinzipien einer sozialen Marktwirtschaft missachtet, bestehen auch für die freie Wirtschaft, keine Anreize eine solche zu beachten. Gerade in Notzeiten sind die bundeseigenen Mittel lediglich kostendeckend für die Gesellschaft zu verwenden und nicht zur maximalen Aufstockung des Bundeshaushaltes zu gebrauchen.

 

Wir fordern daher zu jeder Zeit einen sozialen Umgang mit den bundeseigenen Immobilien. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wonach Kommunen und Länder in beschleunigten Verfahren, zu vergünstigen Preisen, Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau veräußert werden sollen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Zugleich fehlen jedoch Aussagen über die BImA als Vermieterin. Auch in diesen Bereich ist zwingend eine Abkehr von der Gewinnmaximierung erforderlich. Vielmehr muss die BImA zu jedem Zeitpunkt sozial verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung des aktuellen Bedarfs und ihrer zur Verfügung stehenden Mitteln handeln.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (63/I/2018) (Konsens)