Antrag 31/I/2019 Sonn- und Feiertagarbeitsverbot in Call Centern auch in Berlin durchsetzen!

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie der Senat von Berlin werden aufgefordert, alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um das in hessischen Callcentern umgesetzte Sonntags- und Feiertagsarbeitsverbot auch im Land Berlin umzusetzen und damit die Bedarfsgewerbeordnung im Land Berlin an das Bundesarbeitszeitgesetz anzupassen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie der Senat von Berlin werden aufgefordert, alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um das in hessischen Callcentern umgesetzte Sonntags- und Feiertagsarbeitsverbot auch im Land Berlin umzusetzen und damit die Bedarfsgewerbeordnung im Land Berlin an das Bundesarbeitszeitgesetz anzupassen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VIII): Antwort: Keine der Fraktionen des Abgeordnetenhauses hat in dieser Legislatur eine Erörterung des Themas angeregt.   Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK IV): Das Antragsansinnen wurde über den AK IV nicht umgesetzt.
Überweisungs-PDF: