Antrag 101/I/2017 Schutz vor Spielsucht – Spielhallengesetz erweitern

Status:
Überweisung

Berlins Spielhallengesetz ist seit 2011 in Kraft und wurde Mitte 2016 – unter großer Zustimmung der Parteien im Abgeordnetenhaus – erneut verschärft, um die Anzahl von Spielhallen spürbar zu verringern. Bereits 2011 wurde den Spielhallenbetrieben vorgeschrieben, dass sie ein Drittel der Automaten abbauen, sieben Stunden länger schließen, ihre Mitarbeiter*innen fortbilden müssen.

 

Außerdem wurde festgelegt, dass neue Konzessionen für Spielhallen nur noch ausgegeben werden würden, wenn diese mindestens 500 Meter vom nächsten und ebenso weit von Schulen, Kitas und Klubs entfernt ist. In der Folge mussten immer mehr Spiestätten schließen, sodass sich der Berliner Spitzenwert von 584 Spielhallen seitdem leicht verringerte, da kaum neue Konzessionen vergeben wurden. Seit Mitte 2016 müssen sämtliche Alt-Betriebe, welche bis dato unter Bestandsschutz standen, ihre Erlaubnis neu beantragen. Sie unterliegen somit der 500-Meter-Regel, die eine Abstandspflicht zu Jugendeinrichtungen sowie zur jeweils nächsten Spielhalle vorsieht. Dadurch hat Berlin nicht nur das restriktivste Gesetz dieser Art, sondern nimmt am Ende auch diejenigen in den Blick, die von Spielsucht betroffen sind.

 

Dieses geht uns jedoch nicht weit genug! Betreiber*innen von Bistros o. Ä. ist es immer noch erlaubt, bis zu zwei Automaten in ihrem Gewerbe aufzustellen. Der praktische Vollzug des Gesetzes dauert zudem noch zu lange, was u.a. an den personell unterbesetzten Bezirksämtern liegt. Das aktuelle Spielhallengesetz ist außerdem für die Verhinderung von Glücksspielsucht immer noch unzureichend, denn Verbote reichen dafür nicht aus. Vielmehr müssen Präventions- und Behandlungsmaßnahmen gegen Spielsucht deutlich gestärkt und ausgebaut werden.

 

Dabei spielt Aufklärung im schulischen Kontext eine wichtige Rolle, um Glücksspielsucht frühzeitig vorbeugen zu können bzw. Anlaufstellen kenntlich sowie für alle Menschen zugänglich zu machen. Meist sind Suchterkrankte aufgrund ihrer ökonomischen Situation im sozialen Gefüge benachteiligte Personen. Diese Menschen müssen daher unsere volle solidarische Unterstützung bekommen. Selbstverständlich muss jede*r selbstbestimmt entscheiden können, ob er*sie spielen möchte oder nicht. Jedoch sollten dabei aus genannten Gründen insgesamt höhere Hürden eingeführt werden. Das aktuelle Gesetz erweckt den Anschein, dass der Fokus vorangig auf der Verringerung von Spielhallen im Stadtbild liegt. Unser Anspruch muss weitgehender sein!

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses auf, das Spielhallengesetz Berlin (SpielhG Bln) zu verschärfen und Präventions- sowie Hilfsangebote im Bereich der Spielsucht erweitern. Damit soll die Ausnutzung spielsüchtiger Menschen für kommerzielle Zwecke wirksamer bekämpft werden. Noch immer existieren in Berlin hunderte Spielhallen sowie mehr als 50.000 Menschen „mit problematischem Spielverhalten“.

 

Mit Suchterkrankten müssen wir uns solidarisieren und fordern:

 

  • jegliche Form von Werbemitteln von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen generell zu verbieten
  • den Einsatz von Spielautomaten in Gastronomiebetrieben zu untersagen
  • eine Kennzeichnungspflicht von Spielautomaten mit Informationen zu Suchtbehandlungsstellen
  • die Bezirksämter für Kontrollen personell zu verstärken
  • Angebote zur Suchtprävention und –behandlung zu unterstützen und auszubauen
  • Aufklärung über Spielsucht und-behandlung in Schulen verpflichtend einzuführen und eine Verbesserung des Angebotes von Beratungsgesprächen sowie überhaupt die Möglichkeit solcher Angebote zu ermöglichen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Die Suchtprävention wurde im Landeshaushalt 2018/19 gestärkt. Die Fachstelle für Suchtprävention erhält jährlich 581.000 Euro, sie bietet Prävention und Information über Hilfen auch bei Glücksspielsucht. Die Zuschüsse für das Integrierte Gesundheitsprogramm steigen von 13,4 Mio Euro im Jahr 2017 auf 19,15 Mio Euro in 2018 und 19,78 Mio Euro in 2019. Einen Schwerpunkt des Programms bildet die Förderung des Hilfesystems Drogen und Sucht.