Antrag 115/II/2019 Rekommunalisierung der Reinigung an Schulen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

  • dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen, spätestens beginnend im Schuljahr 2022/23 von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.  Die Landesebene unterstützt und befähigt die Bezirksämter dementsprechend.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.

 

Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

 

Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Berliner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

  • dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.

 

Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

  • dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.

 

Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Der AK II hat sich im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 im Besonderen für die Verbesserung der Reinigung von Schulen eingesetzt. Die Schulreinigung als solche liegt in der Verantwortung der Schulträger. Um die Bezirke diesbezüglich zu unterstützen, wurden der Mittelansatz hierfür im Einzelplan 27 für das Jahr 2020 um 7 Mio. € und im Jahr 2021 um 9 Mio. € in den Haushaltsverhandlungen von der Koalition verstärkt. Die Vergabe der Reinigungsleistungen erfolgt durch die Bezirke.
Überweisungs-PDF: