Antrag 170/I/2018 Regelungslücke im IFG und der Flucht des Staates ins Privatrecht in Kernbereichen der Daseinsvorsorge schließen!

Status:
Erledigt

Landeseigenen Unternehmen soll es nicht mehr länger gestattet werden, sich dem Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu entziehen, selbst wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden bzw. unternehmerische Entscheidungen allein oder mehrheitlich vom Land Berlin getroffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, gesetzgeberisch entsprechend tätig zu werden.

Hierzu soll das IFG Berlin dahingehend ergänzt werden, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen auch Private (hierunter juristische Personen des Privatrechts) umfasst, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % beteiligt ist (§ 2 Abs. 1 IFG Berlin).

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 171/I/2018 (Konsens)