Antrag 104/I/2017 Regelung der Ruhestandsbezüge des Bundespräsidenten

Status:
Ablehnung

Das Gesetz zur Regelung der Ruhestandsbezüge des Bundespräsidenten wird wie folgt geändert:

Neu  § 3(3):  Erzielt ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden aus seinem Amt Einkommen aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit, werden diese von dem Ehrensold abgezogen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Ablehnung 103/I/2017 (Konsens)