Antrag 132/I/2014 Qualitätssicherung zur Überprüfung der Standards in Flüchtlingsunterkünften

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, sicherzustellen, dass zur Überprüfung der Einhaltung der Standards die Betreiber von sämtlichen Flüchtlingsunterkünften im Rahmen einer Qualitätssicherung regelmäßiger, stichprobenartiger und unvorangekündigter Kontrollen unterworfen sind. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und eventuelle Missstände müssen unverzüglich behoben werden. Diese unabhängige Prüfinstanz ist gleichzeitig Ansprechpartner für BewohnerInnen von Flüchtlingsunterkünften. BewohnerInnen können Verstöße gegen Standards dort direkt melden.

Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Das Abgeordnetenhaus hat mit der Koalitionsmehrheit den Antrag „Qualitätsstandards bei der Flüchtlingsunterbringung sicherstellen“ beschlossen. In Umsetzung des Antrags wird in jeder vertragsgebundenen Einrichtung jährlich mindestens eine Begehung in Form von Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen vorgenommen. Diese erfolgt unabhängig von den Betreibern und objektiv.   Ziel der Begehungen ist es, dass die vertraglich vereinbarten Pflichten eingehalten werden, die sozialverträgliche Unterbringung der Flüchtlinge ein gemeinschaftliches Wohnen ermöglichen und sich Geschäftsprozesse verbessern. Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften können sich mit Beschwerden an die vor Ort tätigen Sozialbetreuer, die Heimleitung oder die Ansprechpartner in der Berliner Unterbringungsleitstelle wenden.