Antrag 186/II/2019 Pro Choice statt Pro Femina – Für eine ergebnisoffene Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

Status:
Erledigt

Es ist keine neue Forderung: Die Abschaffung der Zwangsberatung für Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten. Noch ist diese Forderung nicht Realität, aber wir halten weiterhin daran fest. Bis dahin wollen wir jedoch, dass die angebotenen Beratungen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

Am 1.Juli 2019 hat am Kurfürstendamm 69 die Berliner „Beratungsstelle“ des Vereins „Pro Femina“ eröffnet. „Pro Femina“ bietet laut eigener Aussage Beratungen „für Frauen im Schwangerschaftskonflikt“  an.

Die Verwechslung mit der staatlich anerkannten Beratungsstelle „pro familia“ ist hier allein durch die Namensgebung durchaus gewollt. „Pro Femina“ stellt dabei jedoch weder einen Beratungsschein aus, noch beraten sie ergebnisoffen oder seriös. Laut einiger Erlebnisberichte von Personen, die in einer durch „Pro Femina“ geleiteten Beratungsstelle waren, setzen diese die Schwangeren* sogar auch nach der Beratung weiter unter Druck, keinen Abbruch vornehmen zu lassen, indem sie diese u.a. mit Anrufen regelrecht terrorisieren. Bei all dem versucht „Pro Femina“ sich als normale Beratungsstelle darzustellen, denen die Sorgen von schwangeren Menschen am Herzen liegen. Dies ist jedoch nicht der Fall – die Embryonen, das „potentielle neue Leben“, stehen in der Beratung im Vordergrund, nicht aber das Leben der schwangeren Person. Ein Schwangerschaftsabbruch wird hierbei nicht als legitime Entscheidung dargestellt. Schwangere werden bewusst getäuscht und in ihrem Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung eingeschränkt – entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft, müssen sie in eine andere Beratungsstelle, die einen Beratungsschein ausstellt.  Teilweise ist dafür dann aber keine Zeit mehr: „Pro Femina“ zögert die Beratung meist so lange hinaus, bis die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft überschritten sind und ein Abbruch nach dem noch bestehenden Gesetz nicht mehr möglich ist (StGB §218a Absatz 1 Punkt 3). Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen. Die engen Verbindungen von „Pro Femina“ zur sog. Lebensschutzbewegung sind u.a. an der Person Kristijan Aufiero zu sehen, führendes Mitglied von „Pro Femina“ und ebenfalls Vorsitzender des „Birke e.V.“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist.

Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!

Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!

Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!

Solange die Pro Femina Filiale nicht geschlossen ist, soll die Filiale zu einer expliziten Deklarierung verpflichtet werden, aus der deutlich hervorgeht, dass der für den Abbruch benötigte Beratungsschein dort nicht ausgestellt wird. Wir fordern die Bereitstellung von Schwangerschaftskonfliktberatung nur durch staatlich zertifizierte Träger*innen. Der Begriff und die Dienstleistungen der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen dadurch geschützt werden.

Wir fordern weiterhin die Abschaffung der verpflichtenden Beratung von Schwangeren* und setzen uns für eine freiwillige und flächendeckende ergebnisoffene Beratung von Schwangeren* in Krisensituationen und den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche!

Wir fordern die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sämtlichen Einrichtungen von „Pro Femina“ in Berlin aufgrund dauerhaften Verstoßes gegen StGB §219 (2) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz Absatz 2 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ §5ff. das Anbieten von Schwangerschaftskonfliktberatungen umgehend zu verbieten. Der Senat soll außerdem im Rahmen einer Informationskampagne über deren Praktiken aufklären.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 170/II/2019 (Konsens)