Antrag 44/II/2017 Privatschulfinanzierung

Status:
Annahme

Alle Schulen für alle Kinder! Gute Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein

Schulen in freier Trägerschaft erfüllen in Berlin eine wichtige Funktion, weil sie unser Schulangebot bereichern. Das kann aber nur gelingen, wenn sie sozial offen und keine Bildungsinseln für Besserverdienende sind. Freie Schulen müssen für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern zugänglich sein, so steht es in Artikel 7 Grundgesetz. Dafür werden sie mit 60 bis 70 Prozent der Vollkosten vom Senat gefördert. Im Gegenzug müssen sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

 

Die SPD fordert dafür klare und faire Regelungen und Kontrollen:

  • Für die einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge muss es verbindliche Vorschriften geben, die Rechtsgültigkeit haben und von den Eltern eingefordert werden können.
  • Einkommensschwächere Familien müssen von den Schulgeldern weitgehend oder vollständig befreit sein. 100 Euro pro Monat und Kind auf der niedrigsten Stufe sind für viele Familien in Berlin nicht finanzierbar. Lernmittelbefreite Familien müssen ihre Kinder bis zu einer bestimmten Quote kostenlos an die private Schule schicken können.
  • Die Förderung der freien Schulen muss mit dem Vollkostenmodell auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wir stehen zur Regelung im Koalitionsvertrag, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren sollte die staatliche Unterstützung weit gehend zurückgefahren werden.
  • Private Schulen sollen durch staatliche Zuschüsse und Pflichtgebühren nicht mehr Geld zur Verfügung haben als staatliche Schulen. Eine Konkurrenz der besten Konzepte zwischen öffentlichen und privaten Schulen ist nur gerecht bei gleichen Ausgangsbedingungen.
  • Wenn Erzieher/innen, Lehrer/innen und weiteres Personal an Privatschulen die staatlichen Personalkostenzuschüsse nach Tarifordnung erhalten, müssen diese Tarife vollumfänglich an die Angestellten von Privatschulen weitergegeben werden.
  • Es braucht verlässliche Daten, Transparenz und Kontrolle, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Deshalb betreibt die Bildungsverwaltung ein kontinuierliches Monitoring bei der Privatschulfinanzierung.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Alle Schulen für alle Kinder! Gute Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein

Staatlich finanzierte Schulen in freier Trägerschaft erfüllen in Berlin eine wichtige Funktion, soweit sie unser Schulangebot ergänzen. Das kann aber nur gelingen, wenn sie sozial offen und keine Bildungsinseln für Besserverdienende sind. Freie Schulen müssen für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern zugänglich sein.

 

Die SPD fordert dafür klare und faire Regelungen und Kontrollen:

  • Für die einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge muss es verbindliche Vorschriften geben, die Rechtsgültigkeit haben und von den Eltern eingefordert werden können.
  • Einkommensschwächere Familien müssen von den Schulgeldern weitgehend oder vollständig befreit sein. 100 Euro pro Monat und Kind auf der niedrigsten Stufe sind für viele Familien in Berlin nicht finanzierbar. Lernmittelbefreite Familien müssen ihre Kinder bis zu einer bestimmten Quote kostenlos an die private Schule schicken können.
  • Die Förderung der freien Schulen muss mit dem Vollkostenmodell auf eine neue Grundlage gestellt werden. Wir stehen zur Regelung im Koalitionsvertrag, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren sollte die staatliche Unterstützung weit gehend zurückgefahren werden.
  • Private Schulen sollen durch staatliche Zuschüsse und Pflichtgebühren nicht mehr Geld zur Verfügung haben als staatliche Schulen. Eine Konkurrenz der besten Konzepte zwischen öffentlichen und privaten Schulen ist nur gerecht bei gleichen Ausgangsbedingungen.
  • Wenn Erzieher/innen, Lehrer/innen und weiteres Personal an Privatschulen die staatlichen Personalkostenzuschüsse nach Tarifordnung erhalten, müssen diese Tarife vollumfänglich an die Angestellten von Privatschulen weitergegeben werden.
  • Es braucht verlässliche Daten, Transparenz und Kontrolle, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Deshalb betreibt die Bildungsverwaltung ein kontinuierliches Monitoring bei der Privatschulfinanzierung.

 

Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2018:   Hierzu gibt es in der Koalition unterschiedliche Bewertungen, die derzeit diskutiert werden.