Antrag 99/II/2018 Parlamentarisierung der Europäischen Institutionen

Status:
Annahme

Die SPD im Bund und in der EU setzt sich für folgende Maßnahmen zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie in den Institutionen der EU ein:

  1. Entwicklung eines gemeinsamen Wahlprogrammes für die Europawahl 2019 und einer Spitzenkandidatin / eines Spitzenkandidaten.
  2. Stärkung der Wahl- und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gegenüber der Kommission: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen aus ihren Reihen die Kommissionspräsidentin / den Kommissionspräsidenten und bestätigen die Mitglieder der Kommission; sie haben neben dem Recht auf Auskunft über legislative Tätigkeiten der Kommission das Recht, die Mitglieder der Kommission vorzuladen, sie zu rügen sowie ihnen im Ausnahmefall mit qualifizierter Mehrheit das Vertrauen zu entziehen.
  3. Initiativrecht des Europäischen Parlaments: Das Parlament soll analog zur Europäischen Kommission Gesetzesinitiativen einbringen können. Hierfür soll ein zuvor festzulegendes Quorum der Abgeordneten vonnöten sein.
  4. Rechtfertigung der Arbeitsprogramme der jeweiligen Ratspräsidentschaft vor dem Europäischen Parlament. Das Parlament soll mit einfacher Mehrheit Änderungen am Programm der Ratspräsidentschaft einbringen können.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

 

 

Die SPD im Bund und in der EU setzt sich für folgende Maßnahmen zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie in den Institutionen der EU ein:

 

  1. Stärkung der Wahl- und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gegenüber der Kommission: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen aus ihren Reihen die Kommissionspräsidentin / den Kommissionspräsidenten und bestätigen die Mitglieder der Kommission; sie haben neben dem Recht auf Auskunft über legislative Tätigkeiten der Kommission das Recht, die Mitglieder der Kommission vorzuladen, sie zu rügen sowie ihnen im Ausnahmefall mit qualifizierter Mehrheit das Vertrauen zu entziehen.
  2. Initiativrecht des Europäischen Parlaments: Das Parlament soll analog zur Europäischen Kommission Gesetzesinitiativen einbringen können. Hierfür soll ein zuvor festzulegendes Quorum der Abgeordneten vonnöten sein.
  3. Rechtfertigung der Arbeitsprogramme der jeweiligen Ratspräsidentschaft vor dem Europäischen Parlament. Das Parlament soll mit einfacher Mehrheit Änderungen am Programm der Ratspräsidentschaft einbringen können.