Antrag 172/I/2014 Obdachlose nicht verdrängen – Hilfsmaßnahmen ausbauen und gemeinsame Lösungen finden

Status:
Überweisung

Obdachlosigkeit ist weiterhin in der Bundesrepublik ein großes gesellschaftliches Problem. Seit einigen Jahren ist mit Sorge zu beobachten, dass das Durchschnittsalter der Wohnungslosen kontinuierlich sinkt. Waren 2007 gemäß dem Armutsbericht der Bundesregierung noch 27 Prozent unter 30 Jahre, so stieg der Anteil im Jahre 2010 auf 32 Prozent an. Darunter ein hoher Anteil an weiblichen Wohnungslosen.

 

Wir fordern, daher sozialdemokratische Mandatsträger auf, präventive Hilfsmaßnahmen auszubauen. Hierunter fällt u.a. der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus als wichtigen Baustein bei der Prävention von Wohnungsnot. Aber auch die Bekämpfung der Überschuldung ist ein wichtiges Gebiet für den schulischen Unterricht, da insbesondere bei jüngeren Wohnungslosen häufig die Aufgabe der Wohnung mangels Möglichkeit der Bezahlung der Miete ein Grund für Wohnungslosigkeit ist.

 

Die Verdrängung von Obdachlosen ist als Zeichen tiefer sozialer Kälte zu verstehen. Politische Entscheidungen können nur dann als sozialdemokratisch erachtet werden, wenn diese ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz gegenüber Wohnungslosen fördern und darauf hingewirkt wird, dass ein Ausgleich zwischen den Interessen der restlichen Gesellschaft und den Obdachlosen erwirkt wird.

Beschluss: Überweisung an AH-Fraktion + Überweisung an FA IX - Gesundheit und Soziales
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin In der AV Wohnen wurde im November 2015 der pauschale Mietzuschlag für Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen oder die, wenn sie keine Wohnung finden, in solchen Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssten, von 10 auf 20 Prozent erhöht. Für jene, die eine neue Wohnung anmieten, wurden die Richtwerte pauschal um 10 Prozent angehoben. Ziel der Regelung ist, Wohnungslosen verstärkt Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.   Das Integrierte Sozialprogramm wird jährlich deutlich besser ausgestattet als bisher: ab 2016 mit 17,6 Mio. Euro jährlich. Davon entfallen auf die Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe 3,7 Mio. Euro. Die Wohnungslosenhilfe wird gestärkt durch den Ausbau der Notübernachtungen und Beratungsstellen, die Absicherung der ambulanten medizinischen Versorgung und das Hygieneprojekt am Bahnhof Zoo.