Antrag 33/II/2019 Neufassung des Vergabegesetzes

Status:
Erledigt

Der Senat wird beauftragt, dass die Festlegung des Koalitionsvertrages eingehalten wird und der Gesetzesentwurf zur Neufassung des Vergabegesetzes entsprechend angepasst wird.

 

  • Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Unternehmen nur an „allgemein wirksame Entgelttarife“ und bundesweite Tarifverträge gebunden sein. Das genügt nicht, denn die meisten Berliner Tarifverträge wären so nicht erfasst. Es müssen auch regionale Tarifverträge einbezogen werden, die sonst nur für tarifgebundene Unternehmen gelten. Europarechtlich ist eine solche Regelung inzwischen möglich. Wer das Europarecht vorschiebt, um soziale Regelungen zu blockieren, stärkt die Europafeinde (alt.: Wer die neuen europarechtlichen Spielräume nicht ausnutzt, um soziale Regelungen zu ermöglichen, stärkt die Europafeinde).
  • Nach dem vorliegenden Entwurf soll der Schwellenwert auf 50.000 EUR (Bauleistungen) bzw. 10.000 EUR (Dienstleistungen) angehoben werden. Das ist kontraproduktiv. Es muss mindestens bei den alten Schwellen für die Anwendung des Gesetzes bleiben. Wenn das Gesetz für weniger Ausschreibungen greift, droht es leer zu laufen. Es ist nicht ersichtlich warum der Grundsatz „Gute Arbeit“ erst ab einem bestimmten Auftragswert gelten sollte.
  • Der vorgesehene Vergabemindestlohn von 11,90 EUR brutto ist ein Schritt in die richtige Richtung. Für eine armutsfeste Rente im Alter ist jedoch eine Stundenvergütung von derzeit 12,63 EUR erforderlich.
  • Bei Ausschreibungen für den die öffentlichen Personennahverkehrsdienste, sollen nicht nur die geltenden Entgelttarife verbindlich festgelegt werden, sondern die Übernahme der gültigen Tarifverträge im Ganzen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Konsens)