Antrag 07/II/2014 Neue Möglichkeiten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes („Mindestlohngesetz“) für gute Bezahlung in der Pflege schnell nutzen!

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich für die Nutzung der neuen Möglichkeiten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes für eine bessere Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege einzusetzen. Speziell die vereinfachte Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen durch den Wegfall der 50%-Klausel muss möglichst bald den Berliner Beschäftigten in der Pflege zugute kommen.

 

Die Schritte hierfür müssen jetzt zügig eingeleitet bzw. politisch unterstützt werden:

  1. Schaffung von geeigneten Tarifpartnerstrukturen in Berlin,
  2. Einigung über einen Tarifvertrag und
  3. Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrags.

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Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Tarifvertragliche Strukturen für die Altenpflege in Berlin hält die SPD-Fraktion für sehr wichtig. Die zentrale Rolle und Verantwortung bei der Erreichung dieses Ziels kommt den Sozialpartnern im Pflegebereich zu. Die Politik kann hier nur moderieren und fördern. Die Senatsarbeitsverwaltung hat – ausgehend vom Berliner Bündnis für Altenpflege – Gespräche mit Akteuren wie der Gewerkschaft ver.di, mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, mit Arbeitgeberverbänden und mit einzelnen Pflegeeinrichtungen geführt und 2015 zu einem „Runden Tisch (Ausbildungs-)Tarifvertrag Pflege“ geladen, um die Schaffung tarifvertraglicher Strukturen in der Altenpflege zu unterstützen. Ziel ist es, zunächst über einen Tarifvertrag für Auszubildende Kontakte und erste tarifvertragliche Strukturen zu schaffen, die später erweitert werden können.