Antrag 85/II/2014 Mitnahme von Behindertenbegleithunden in alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens in Berlin

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senat werden aufgefordert, die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Behindertenbegleithunde wie für Blindenhunde zunächst auf Landesebene zu schaffen, da diese Art von Hunden immer mehr zum Einsatz kommt, sei es bei Contergan-Geschädigten oder als Begleithunde für an Epelepsie oder Diabetis erkrankte Menschen.

In einem zweiten Schritt wird der Berliner Senat aufgefordert, im Wege einer Bundesratsinitative zusammen mit anderen Bundesländern auch die entsprechenden bundesgesetzliche Regelungen dahin gehend anzupassen, dass der Behindertenbegleithund u.a. genauso in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird wie das beim Blindenhund bereits der Fall ist. Nur so ist eine umfängliche Teilhabe dieser Persongruppe gewährleistet und unsere Gesellschaft sollte sich dieser Verantwort nicht entziehen!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Dazu gab es keine parlamentarische Initiative.