Antrag 30/I/2015 Mitbestimmung Betrieb

Status:
Annahme

Die BT-Fraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsräte so ausgeweitet wird, dass die Betriebsräte umfassend über die Beschäftigungsbedingungen im Betrieb – auch von Leiharbeitern, Praktikanten, Befristungen – mitzubestimmen haben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Betriebliche Mitbestimmung ist auch der SPD Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen.   Eine große Bedeutung kommt dabei einem starken Betriebsrat im innerbetrieblichen Aushandlungsprozess zu. Neue Arbeitszusammenhänge wie beispielsweise Clickworking oder Crowdworking, die Ergebnis der Digitalisierung sind, sind bislang nicht hinreichend durch betrieblichen Mitbestimmung abgedeckt.   Die SPD-Bundestagsfraktion hat es sich in ihrem Positionspapier „Arbeit 4.0“zum Ziel gemacht, Mitbestimmung auch in Zeiten der Digitalisierung wirksam zu erhalten. Damit die Gewerkschaften diese Aufgabe erfolgreich bewältigen können, bedarf es aber auch neuer politischer Rahmensetzungen, die es den Gewerkschaften erlauben, die Beschäftigten effektiv zu vertreten und weiterhin auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Das BMAS hat den Dialog „Arbeit 4.0“ am 22. April 2015 gestartet. Mit dem Grünbuch „Arbeiten 4.0“ hat das BMAS zudem ein Dokument mit Analysen und offenen Fragen zu wichtigen Entwicklungen und Handlungsfeldern in der Arbeitsgesellschaft von morgen veröffentlicht. Der angestoßene Dialogprozess über neue Arbeitschancen und Gestaltungsformen soll Ende 2016 mit einem Weißbuch Arbeiten 4.0 abgeschlossen werden. Über die Webseite www.arbeitenviernull.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Themenbeiträgen am Prozess beteiligen.   Bereits im Koalitionsvertrag hat die SPD beschlossen, Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu begrenzen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Festlegungen sollen auch in der Gesetzgebung umgesetzt werden. Wichtig sind insbesondere die Einführung einer Höchstüberlassungdauer von 18 Monaten, Equal Pay nach neun Monaten, ein Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher und eine konsequente Berücksichtigung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei Schwellenwerten der Mitbestimmung im Entleihunternehmen.   Bei Werkverträgen ist eine Abschaffung der sog. Vorratsverleiherlaubnis zu erreichen. Des Weiteren verlangt die Fraktion eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz und eine Stärkung des Betriebsrates. Das vom BMAS eingebrachte Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen wird derzeit von der Union blockiert.