Antrag 197/I/2019 Menschenrechte sind kein nice to have!

Status:
Annahme mit Änderungen

Im Januar 2019 sollte es ein Urteil im Prozess gegen den Textildiscounter KiK wegen des Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan vor dem Landgericht Dortmund geben. Jedoch wurde die Klage wegen Verjährung noch nicht einmal zugelassen. Bei dem Brand kamen im September 2012 259 Menschen ums Leben. Dass darauf nun tatsächlich ein Prozess im Herkunftsland des auftraggebenden Unternehmens, also in Deutschland, folgte, ist neu – der Vorfall selbst ist es nicht, sondern steht im Gegenteil nur stellvertretend für viel zu viele andere Vorfälle derselben Art. Diese sind keine „Unglücke“, keine „Naturkatastrophen“ – sie sind menschengemacht und deshalb vermeidbar! Wir brauchen dringend grundlegende Veränderungen im globalen Wirtschaftsgefüge!

 

Es gibt einige wenige Siegel und Zertifikate, die versuchen, nachhaltig Menschenrechte zu schützen und Umweltstandards durchzusetzen, doch oft sind die Methoden der Zertifizierung fragwürdig und kommen nur einer sehr kleinen Gruppe unter den Arbeitnehmer*innen zu Gute. Wir machen es uns aber zu einfach, wenn wir die Verantwortung für diese Verbesserungen bei den Verbraucher*innen abladen. Zum einen ist es für Verbraucher*innen unmöglich für ihren gesamten Konsum die Lieferketten auf Menschenrechtsverstöße zu überprüfen – die Unübersichtlichkeit der Lieferketten ist schließlich oft das Argument, was die Unternehmen selbst anführen, wenn sie ausführen, warum sie sich um die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Produktion nicht kümmern können. Wie soll die*der Verbraucher*in das dann leisten? Zum anderen ist diese Herangehensweise auch schlicht falsch: Die Einhaltung von Menschenrechten darf keine Entscheidung sein, die von den Konsument*innen beim Kauf eines Produkts in die eine oder andere Richtung getroffen werden kann. Eine analoge Regelung im Inland würde uns auch völlig absurd erscheinen: Ein Siegel auf Produkte, die in Deutschland unter Einhaltung des Mindestlohns hergestellt wurden und die restlichen Produkte dann ohne Siegel und ohne Mindestlohn. Die Verantwortung trügen die Konsument*innen und sie würden entscheiden, ob sie durch den Kauf und den höheren Preis den Mindestlohn unterstützen wollen oder nicht. Das gleiche Bild lässt sich auf die Vereinigungsfreiheit, die Einhaltung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit oder das Verbot von Kinderarbeit übertragen. Mindestlohn, Gewerkschaften, Sicherheit bei der Arbeit und der Schutz von Kindern dürfen aber keine Produktattribute sein, mit denen sich Unternehmen auf dem Markt einen Wettbewerbsvorteil bei den Kund*innen ausrechnen. Es sind Menschenrechte und die sind nicht optional! Es darf hier keine „Entscheidung“ für oder gegen die Einhaltung dieser Rechte offen bleiben. Deswegen sind Verstöße gegen diese Rechte Verstöße gegen Gesetze! Aber während diese Regelung in Deutschland überwiegend unstrittig ist, soll es auf internationaler Ebene ausreichen, wenn sich Unternehmen freiwillig verpflichten oder sich Konsument*innen aussuchen können, ob sie sich heute mal für oder gegen die Einhaltung von Menschenrechten entscheiden? Diese Situation ist für uns als Internationalist*innen nicht hinnehmbar! Eine Unterscheidung in „wir“, die Arbeitnehmer*innen in Deutschland oder der EU und in „die“, die Arbeitnehmer*innen im globalen Süden, deren Sicherheit und Gesundheit weniger schützenswert und daher für Unternehmen ein freiwilliges „Extra“ darstellt, verurteilen wir zutiefst. Sie offenbart rassistische und (neo-)koloniale Strukturen. Sie ist die Voraussetzung für moderne Sklaverei und weltweite Ausbeutung, die den globalen Kapitalismus überhaupt erst möglich macht. Wir wollen aber eine Welt, in der jede*r unter guten, sicheren und gesunden Bedingungen arbeiten kann, egal, wo sie*er arbeitet!

 

Wenn der Kapitalismus global ist, dürfen Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte nicht an nationalen Grenzen enden!

 

Die Schaffung menschenwürdiger Arbeit ist ein Wert in sich. Bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen aber auch Verbesserungen in anderen Lebensbereichen:  Bessere Bezahlung und weniger Sorge um die eigene Sicherheit und Gesundheit, lässt Zeit, Energie und Kapazitäten, um sich selbst weiterzubilden, die eigenen Kinder in der Bildung zu unterstützen, sich politisch zu organisieren. Kurzum: Es wird Menschen empowern.

 

Der Status quo:

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung seit unserem letzten Beschluss zum Thema 2014 nun einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien in diesem Bereich für 2016-2020 erstellt hat. Hier werden einige Maßnahmen vorgeschlagen, die im aktuellen System Verbesserungen bringen könnten, jedoch beruhen diese Maßnahmen alle auf Freiwilligkeit und sollen gar nicht verbindlich festgeschrieben werden. So soll beispielsweise geprüft werden, ob und wie Unternehmen künftig dazu gebracht werden können, „Elemente der Sorgfaltspflicht [zur Achtung der UN-Menschenrechte] anzuwenden“. Wir dürfen nicht länger akzeptieren, dass Unternehmen keinerlei Sanktionen oder ähnliches drohen, wenn sie, ihre Subunternehmen, Zulieferer*innen oder Geschäftspartner*innen gegen Menschenrechte verstoßen! Wir wollen hier klare Kante zeigen und auf der richtigen Seite stehen – nämlich auf der der Arbeiter*innen weltweit! In anderen Teilen klingt der NAP wie blanker Hohn, beispielsweise beim Abschnitt zu Exportkrediten und Investitionsgarantien: „Mindestvoraussetzung für die Übernahme der [Investitions-]Garantie ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland.“ Nationale Standards sind zu oft Teil des Problems, wenn sie zum Beispiel keinerlei Regelungen zum Schutz und den Rechten von Gewerkschaften und Betriebsräten treffen oder die Standards im Arbeitsschutz absurd niedrig sind! Es kann doch nicht sein, dass diese für die Bundesregierung als „Mindestvoraussetzungen“ durchgehen!

 

Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“ Aber selbst mit einer vollständigen Erfüllung der im NAP formulierten Ziele darf sich die Bundesregierung nicht zufriedengeben: Diese selbst gesteckten Ziele sind viel zu niedrig: Nur die Hälfte aller in Deutschland sitzenden Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten soll bis 2020 „Elemente menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert“ haben. Das ist uns zu wenig und muss auch allen Sozialdemokrat*innen im Kabinett und der Bundestagsfraktion zu wenig sein!

 

Wir stellen uns entschieden gegen jede Maßnahme und Formulierung, die die Illusion einer Freiwilligkeit seitens der Unternehmen stützt: Entweder ein Unternehmen wirtschaftet und hält dabei Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte ein oder dieses Unternehmen hat keine Daseinsberechtigung und gehört aufgelöst! Diese Rechte stehen nicht zur Verhandlung!

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch auf UN-Ebene eine Konvention zur transnationalen unternehmerischen Verantwortung erarbeitet wird. Den aktuell diskutierten Entwurf beurteilen wir als durchaus vielversprechend. Aber natürlich ist entscheidend, dass sich diejenigen Länder, in denen die betroffenen Unternehmen sitzen, für die Umsetzung stark machen. Bisher beteiligen sich jedoch weder die USA noch die EU an dem Prozess.

 

Daher fordern wir:

Auf uns Sozialist*innen in Ländern des globalen Nordens kommt die Verantwortung zu, uns für internationale Solidarität und richtiges Handeln im falschen, kapitalistischen System stark zu machen. Wir fordern daher, dass die EU die Einfuhr von Produkten in allen Branchen, bei denen die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten über die gesamte Wertschöpfungskette und mit allen Vor- und Zwischenschritten nicht nachgewiesen werden kann, verbietet. Das stellt eine grundlegende Veränderung für den Außenhandel und das globale Wirtschaften europäischer Unternehmen dar, da nun die Nachweispflicht bei ihnen liegt. Wir sehen darin den einzigen, wirklich konsequenten Weg um einen europäischen Beitrag zur weltweiten Sicherung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte in der Wirtschaft zu leisten. Mit einer angemessenen Übergangsfrist haben Unternehmen genügend Zeit, um ihre Lieferketten zu überprüfen und gegebenenfalls übersichtlicher zu gestalten.

 

Deshalb fordern wir eine europäische Regelung, die Unternehmen verbindliche Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten auferlegt und bei unzureichender Kontrolle die Haftung für das Unternehmen auslöst. Solange es keine entsprechende europäische Regelung gibt, müssen wir die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass die Einhaltung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen innerstaatlich verbindlich sind. Diese Pflichten sollten u.a. aus dem Erstellen, Veröffentlichen, Umsetzen und Kontrollieren eines jährlichen Sorgfaltsplan bestehen, mit dem menschenrechtliche Risiken identifiziert und beseitigt werden. Die Sorgfaltspflichten müssen für die eigene Firma, sowie für Sub- und Tochterunternehmen, aber auch für die entsprechenden Teilaktivitäten der Zulieferer gelten. Es muss möglich sein, Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, anlassbezogen zu verklagen. Dabei muss die Beweispflicht beim Unternehmen liegen. Um einer Verurteilung zu entgehen, muss dieses nachweisen, dass der Schaden auch ohne das eigene Zutun entstanden wäre oder dass es alle gebotene Sorgfalt angewendet hat. Es gibt bereits Beispiele, denen Deutschland folgen kann: Frankreich hat ein Gesetz für eine verbindliche Sorgfaltspflicht („loi de vigilance“) verabschiedet, die Schweiz steht kurz vor einem Gesetz, Österreich ebenso und weitere Länder sind dabei ein Gesetz für das Thema Unternehmensverantwortung zu erarbeiten.

 

Wir fordern, dass weitere Staaten und Freihandelszonen diesem Beispiel folgen. Deutschland muss in diesem Bereich Vorreiterin in allen Organisationen werden, in denen es Mitglied ist (OECD, G7, UN, EU, etc.) sein und Verbündete in diesen Gremien zu ähnlichen Gesetzen bewegen. Wir bedauern, dass die OECD, deren Mitglieder fast ausschließlich westliche Demokratien sind, derzeit zumeist lediglich Empfehlungen und Vorschläge für die Mitgliedsstaaten ausarbeitet. Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen, sind mit empfindlichen Strafen zu belegen und bei wiederholten Verstößen aufzulösen. Durch diese Regelung erwarten wir, dass Regierungen in Ländern des globalen Südens keinen Anreiz mehr haben, schlechte Arbeitsbedingungen in ihren Ländern aufrecht zu erhalten, um attraktiv, d.h. billig für ausländische Arbeitgeber*innen zu sein. Um jetzt erfolgreicher Wirtschaftsstandort und Handelspartnerin zu sein, müssen Regierungen ganz im Gegenteil durch Gesetze, deren Umsetzung und Kontrolle, gute Arbeitsbedingungen schaffen und Arbeitnehmer*innenrechte sichern und stärken.

 

Daraus folgt, dass die EU in jeder Verhandlung im Bereich Außenhandel die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte zur Grundbedingung macht. Die Maßnahmen im NAP gehen schon in die richtige Richtung, aber sie sind bei weitem nicht ausreichend! Wir fordern, dass die EU Handelsverträge erst abschließt, wenn die potentiellen Vertragspartner*innen, die UN-Menschenrechtscharta und die ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und wirksam implementiert haben. Außerdem muss sich die EU dafür einsetzen, dass im Regelungsbereich des*der Vertragspartner*in ein entsprechend mit dem europäischen Menschenrechtsstandard und dessen Durchsetzungsmöglichkeiten vergleichbarer individueller Schutz gewährleistet wird. Die EU bietet ihre Unterstützung zur Schaffung der dafür benötigten Strukturen an.

 

Diese Regelung soll zu einer Verbesserung für die Arbeitnehmer*innen führen. Es darf nicht passieren, dass durch diese Regelung nur Handelsströme umgeleitet werden und Arbeiter*innen, gegen deren Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte bislang verstoßen wurde, ihre Arbeit ganz verlieren. Daher fordern wir, dass es sich die staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf nationaler und EU-Ebene zur Aufgabe macht, betroffene Länder und Unternehmen zur schnellen Umsetzung und Überwachung der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten zu beraten und zu unterstützen. Diese Sorgfaltspflicht muss auch bedeuten, dass sie nicht in private Sozialauditor*innen ausgelagert werden kann. Obgleich die Beauftragung privater Auditunternehmen momentan häufig mangels vergleichbarer staatlicher Strukturen alternativlos ist, führt sie zu Interessenkonflikten der umeinander konkurrierenden Auditgeber*innen und ist von methodischen Mängeln geprägt.  Daher ist es wichtig, staatliche Strukturen in den Produktionsländern – welche in jedem Fall vorzugswürdig sind – zu schaffen, die die Einhaltung menschenrechtlicher und arbeitsrechtlicher Standards überwachen, bzw. auch staatliche Stellen einzurichten, die die Auditgeber*innen kontrollieren. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Korruption zu legen. Wir stellen uns schlussendlich aber eine Regelung analog zum Zoll vor: Der Staat kontrolliert die Einhaltung der von ihm erlassenen Gesetze, die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung dieser trägt aber das Unternehmen und daher muss auch die entsprechende Infrastruktur vom Unternehmen geschaffen und unterhalten werden. Zudem müssen unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet und die Arbeiter*innen darüber informiert werden. Jede andere Unterstützung von Privatwirtschaft seitens staatlicher EZ-Stellen, die dieses Ziel nicht verfolgt, (wie beispielsweise im Rahmen des Programms developpp.de zur Förderung von Public-Private-Partnerships und deutscher Unternehmen im Ausland) ist einzustellen.

 

Als Internationalist*innen sehen wir es mit Sorge, dass sich der Prozess globaler wirtschaftlicher Integration von dem multilateralen Kontext der Welthandelsorganisation (WTO) in den bilateralen Rahmen verschoben hat. Bei aller Kritik, die wir an der WTO haben, bietet sie doch für Länder mit niedrigen und mittleren Pro-Kopf-Einkommen bessere Möglichkeiten, sich zusammenzuschließen und ihre Interessen gegenüber den Ländern mit hohem Einkommen besser zu vertreten. Daher fordern wir, dass sich die EU dafür einsetzt, Verhandlungen zum Außenhandel wieder von der bi- auf die multilateralen Ebene zu heben und sich dafür einzusetzen den multilateralen Prozess – sei es in der WTO oder in anderem Rahmen – wiederzubeleben.

 

International agierende Unternehmen können aufgrund von Investor*innenschutzklauseln in Freihandelsverträgen gegen Staaten klagen, wenn sie befürchten, dass ihnen durch Gesetzesänderungen Profite entgehen – selbst wenn diese Gesetzesänderung von den demokratisch gewählten Vertreter*innen der im Land lebenden Bevölkerung gemacht wurde. Demnach können Staaten, die ihre Gesetzeslage bezüglich Arbeits- und Sicherheitsstandards verbessern wollen, in Schwierigkeiten kommen. Anders herum können Unternehmen aber nicht von Staaten auf Verletzungen von Menschenrechten verklagt werden. Dieses Ungleichgewicht ist für uns nicht hinnehmbar! Das Beispiel der Textilwirtschaft macht es deutlich: Die Verstöße gegen Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte, gegen die grundlegendsten Standards hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit in den Textilfabriken von Ländern mit niedrigem Einkommen sind bekannt. Den auftraggebenden Unternehmen mit Sitz in Ländern des globalen Nordens darf nicht länger erlaubt werden, Unwissenheit vorzutäuschen! Sie müssen Verantwortung für alle Arbeitnehmer*innen übernehmen, egal, in welchem Land, in welchem Teil der Lieferkette oder in welchem Sub-Subunternehmen sie arbeiten! Bisher gibt es keine klaren Regeln für internationale Haftungsfragen und bei Klagen beziehen sich die Jurist*innen auf die selbstgeschriebenen Code of Conducts der Unternehmen. Mit diesem Zustand können wir uns nicht zufriedengeben. Wir brauchen dringend neben nationalen Gesetzen auch Fortschritte bei internationalen Abkommen, die die Verantwortung von Unternehmen entlang deren gesamten, auch transnationalen Lieferkette benennen. Wir begrüßen, dass bei der UN nun der Treaty-Prozess zur Erarbeitung von Regelungen von transnationaler Unternehmensaktivität angelaufen ist – allerdings ohne Mitarbeit seitens der EU! Wir fordern daher die EU auf, sich im Rahmen des UN-Treaty-Prozesses dafür stark zu machen, dass Unternehmen die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu verantworten haben. Außerdem brauchen wir endlich einen internationalen Handelsgerichtshof. Für die bisherige Regelung, dass sich Unternehmen durch das Outsourcing an Sub- und Sub-Subunternehmen aus der Verantwortung stehlen können, haben schon zu viele Arbeiter*innen mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben gezahlt. Diesen Aspekt des globalen Kapitalismus nehmen wir nicht länger hin!

 

Auch innerhalb Deutschlands und der EU werden die Rechte von Arbeitnehmer*innen verletzt. Dies betrifft vor allem Migrant*innen und mobile Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa, die ihre Rechte nicht kennen oder sie nicht einklagen können, weil sie beispielsweise nur geringe Sprachkenntnisse haben oder sich wegen eines unklaren Aufenthaltsstatus nicht an staatliche Stellen wenden wollen. Auch in Deutschland und in der EU muss gelten, dass Unternehmen Verantwortung für alle Arbeitnehmer*innen entlang ihrer Lieferkette tragen. Wir fordern daher, dass entsprechende Regelungen schon jetzt auf nationaler und EU-Ebene getroffen werden, auch wenn der Prozess auf internationaler Ebene noch andauern mag. Hierzu braucht es sowohl nicht-staatliche Beratungs- und Anlaufstellen als auch staatliche Stellen, die aber bei unklarem Aufenthaltsstatus nur die Arbeitnehmer*innenrechte einfordern und keine Informationen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus weitergeben oder gar selbst in diesem Kontext aktiv werden. Beide Arten von Anlaufpunkten müssen ausreichend aus öffentlicher Hand finanziert sein und ohne Hürden für die Betroffenen zu kontaktieren sein – beispielsweise durch Informationsmaterial, -kampagnen in verschiedenen Sprachen und Ansprechpersonen, die diese Sprachen sprechen.

 

Hierbei sollen insbesondere die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit gewerkschaftlichen Einrichtungen angestrebt werden, die bereits in diesem Bereich bestehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschluss des Landesvorstandes in der gemeinsamen Fassung (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
  • LPT I/2019: Überweisung an FA I – Internationale Politik, Frieden und Entwicklung
  • 09/2019: Beschluss des Landesvorstandes in der folgenden Fassung
  • 09/2019: Weiterleitung an den Bundesparteitag

 

Gemeinsame Fassung des FA Internationale Politik, FA Europa, Jusos Berlin zum Antrag 197/I/2019 zum Thema „Wirtschaft und Menschenrechte“                                               

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

 

Wenn in Pakistan Menschen beim Brand in einer Fabrik sterben, in denen Textilien für den europäischen Markt produziert werden oder Menschen in Brasilien erkranken, weil sie keinen angemessenen Schutz bei der Arbeit mit Pestiziden haben, während sie Nahrungsmittel für den europäischen Markt produzieren, kann uns das nicht kalt lassen. Die SPD steht seit über 150 Jahren an der Seite der Arbeitnehmer*innen und versteht sich als internationalistische Partei. Eine Unterscheidung in „wir“, die Arbeitnehmer*innen in Deutschland oder der EU und in „die“, die Arbeitnehmer*innen im globalen Süden kann es deswegen mit uns nicht geben. Wir wollen eine Welt, in der jede*r unter guten, sicheren und gesunden Bedingungen arbeiten kann, egal, wo sie*er arbeitet.

 

Die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten darf keine Entscheidung sein, die von den Konsument*innen beim Kauf eines Produkts in die eine oder andere Richtung getroffen werden kann. Es sind Rechte und die sind nicht optional!

 

Wir fordern die Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Sorgfaltspflichten der Wirtschaft zur Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte in verbindlichen Regelungen zu verankern, wie sie in den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, in weiteren VN-Konventionen, in den Vorgaben des im Verhandlungsprozess befindlichen UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie in den Nachhaltigen Entwicklungszielen der VN (Sustainable Development Goals SDG) formuliert sind. Dies muss auf globaler, europäischer und nationaler Ebene sowie im zwischenstaatlichen Bereich, insbesondere in bilateralen und multilateralen Handelsverträgen geschehen. Eine Nichteinhaltung muss mit Sanktionen einhergehen.

 

Es ist essentiell, dass sich alle SPD-geführten Ministerien zu dieser Querschnittsaufgabe bekennen und mit ihren Anstrengungen gemeinsam an einem Strang ziehen.

Als verbindliche Standards müssen für all diese Regelungen gelten:

  • Die Unternehmen sind verantwortlich für die Einhaltung der Menschenrechte von Arbeitnehmer*innen, Kund*innen und sonstigen durch die jeweilige Wirtschaftstätigkeit Betroffenen entlang der gesamten Lieferkette. Dies gilt sowohl in den Sitzstaaten als auch in den Operationsstaaten (Produktionsstandorte und Transitstaaten entlang der Lieferkette). Dies gilt auch für indirekt Betroffene – etwa bei Schädigung ihrer Lebensgrundlagen im Umfeld von Produktionsanlagen.
  • Diese Verantwortung muss sowohl durch die Betroffenen selbst, aber auch durch ihre Interessenvertretungen (Gewerkschaften, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen) einklagbar sein.
  • Anwendungsbereiche für die genannten Sorgfaltspflichten der Wirtschaft sind die Produktion und Handel mit Gütern, die Förderung und Verarbeitung von Rohstoffen, sowie die Produkte und Dienstleistungen der Finanzwelt. Am internationalen Finanzplatz Deutschland müssen die ESG-Kriterien für nachhaltige Finanzanlagen mit den Aspekten Umweltgerechtigkeit, Sozialverträglichkeit und gute Regierungsführung gelten.

 

Im Einklang mit dem Positionspapier des Forums Eine Welt vom 5.6.2019 fordern wir folgende konkreten Handlungsschritte:

  • die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen in Wertschöpfungsketten im zweiten Halbjahr 2019 mit Sanktionsmechanismen
  • eine Initiative für eine EU-weite verbindliche Regulierung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten möglichst als Parallelaktion zu der nationalen Gesetzesinitiative und falls dies nicht erreicht werden kann, die Verständigung einer „Koalition der Gutwilligen“ auf gemeinsame Standards und auf einen europäischen Rechtsrahmen.
  • Stärkung von Allianzen progressiver Unternehmen auf Bundes-, Länder-, vor allem aber auf kommunaler Ebene, um in Wirtschaft und Öffentlichkeit ein Bewusstsein herzustellen, das es nicht kooperierenden Unternehmen zunehmend schwerer macht, weiterhin Wettbewerbsvorteile aus fehlender oder unzureichender Compliance (Einhaltung und Umsetzung) mit menschenrechtlichen Standards zu ziehen.
  • eine neue Initiative im Bereich der öffentlichen Beschaffung, um mit der Festschreibung von klaren menschenrechtlichen, sozialen, ökologischen und entwicklungsorientierten Kriterien im Vergaberecht dem Anspruch nach einer staatlichen Vorbildfunktion gerecht zu werden
  • uneingeschränkte und aktive Unterstützung des VN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten, größere Anstrengungen als bisher zur Herstellung einer gemeinsamen Position der Bundesregierung zum VN-Treaty als Voraussetzung für eine gemeinsame proaktive Positionierung der EU, gemeinsame positive Kommentierung des VN-Treaty durch alle SPD-geführten Bundesministerien als erster Schritt.
  • eine Vereinbarung verbindlicher sozialer (u.a. ILO Kernarbeitsnormen), menschenrechtlicher und ökologischer Standards mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen in allen EU-Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Bei bereits geschlossenen Abkommen sollen diese nachträglich ergänzt werden.
  • eine zügige Umsetzung der EU-Verordnung zum Handel mit Konfliktmineralien mit starken, verbindlichen Durchsetzungsbestimmungen inkl. Sanktionsmöglichkeiten – nationales Recht sowie eine Ausweitung auf die gesamte Lieferkette. Freigrenzen müssen abgeschafft und andere Mineralien wie Kobalt aufgenommen werden.
  • die staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf nationaler und EU-Ebene soll betroffene Länder und Unternehmen bei der schnellen Umsetzung und Überwachung der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten beraten und unterstützen. Jede andere Unterstützung von Privatwirtschaft seitens staatlicher EZ-Stellen, die dieses Ziel nicht verfolgt, ist einzustellen.
  • Auch innerhalb Deutschlands und der EU werden die Rechte von Arbeitnehmer*innen verletzt. Dies betrifft vor allem Migrant*innen und mobile Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa, die ihre Rechte nicht kennen oder sie nicht einfordern können, weil sie beispielsweise nur geringe Sprachkenntnisse haben oder sich wegen eines unklaren Aufenthaltsstatus nicht an staatliche Stellen wenden wollen. Hierzu braucht es sowohl nicht-staatliche Beratungs- und An-laufstellen als auch staatliche Stellen, die aber bei unklarem Aufenthaltsstatus nur die Arbeitnehmer*innenrechte einfordern und keine Informationen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus weitergeben oder selbst in diesem Kontext aktiv werden. Beide Arten von Anlaufpunkten müssen ausreichend aus öffentlicher Hand finanziert sein und ohne Hürden für die Betroffenen zu kontaktieren sein.

 

Langfristig muss durch weitere Präzisierung und wechselseitige Abstimmung aller hier genannten Regulierungsmaßnahmen ein für alle Unternehmen in gleicher Weise  berechenbarer Rechtszustand erreicht werden, in dem die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette die gleiche Verbindlichkeit und Sanktionsbewehrung hat wie die Einhaltung von Unfallschutz-, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutzvorschriften in Deutschland und der EU. Eine Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen muss entsprechende Konsequenzen haben: von Unternehmensstrafen bis zu Verkehrsverboten für unter menschenrechtswidrigen Bedingungen produzierter und gehandelter Produkte und zum Entzug der für das Betreiben eines Unternehmens erforderlichen Genehmigung.

 

Begründung:

Im Januar 2019 sollte es ein Urteil im Prozess gegen den Textildiscounter KiK wegen des Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan vor dem Landgericht Dortmund geben. Jedoch wurde die Klage wegen Verjährung noch nicht einmal zugelassen. Bei dem Brand kamen im September 2012 259 Menschen ums Leben. Dass darauf nun tatsächlich ein Prozess im Herkunftsland des auftraggebenden Unternehmens, also in Deutschland, folgte, ist neu – der Vorfall selbst ist es nicht, sondern steht im Gegenteil nur stellvertretend für viel zu viele andere Vorfälle derselben Art. Diese sind keine „Unglücke“, keine „Naturkatastrophen“ – sie sind menschengemacht und deshalb vermeidbar! Wir brauchen dringend grundlegende Veränderungen im globalen Wirtschaftsgefüge!

 

Es gibt einige wenige Siegel und Zertifikate, die versuchen, nachhaltig Menschenrechte zu schützen und Umweltstandards durchzusetzen, doch oft sind die Methoden der Zertifizierung fragwürdig und kommen nur einer sehr kleinen Gruppe unter den Arbeitnehmer*innen zu Gute. Wir machen es uns aber zu einfach, wenn wir die Verantwortung für diese Verbesserungen bei den Verbraucher*innen abladen. Zum einen ist es für Verbraucher*innen unmöglich für ihren gesamten Konsum die Lieferketten auf Menschenrechtsverstöße zu überprüfen – die Unübersichtlichkeit der Lieferketten ist schließlich oft das Argument, was die Unternehmen selbst anführen, wenn sie ausführen, warum sie sich um die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Produktion nicht kümmern können. Wie soll die*der Verbraucher*in das dann leisten? Zum anderen ist diese Herangehensweise auch schlicht falsch: Die Einhaltung von Menschenrechten darf keine Entscheidung sein, die von den Konsument*innen beim Kauf eines Produkts in die eine oder andere Richtung getroffen werden kann. Eine analoge Regelung im Inland würde uns auch völlig absurd erscheinen: Ein Siegel auf Produkte, die in Deutschland unter Einhaltung des Mindestlohns hergestellt wurden und die restlichen Produkte dann ohne Siegel und ohne Mindestlohn. Die Verantwortung trügen die Konsument*innen und sie würden entscheiden, ob sie durch den Kauf und den höheren Preis den Mindestlohn unterstützen wollen oder nicht. Das gleiche Bild lässt sich auf die Vereinigungsfreiheit, die Einhaltung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit oder das Verbot von Kinderarbeit übertragen. Mindestlohn, Gewerkschaften, Sicherheit bei der Arbeit und der Schutz von Kindern dürfen aber keine Produktattribute sein, mit denen sich Unternehmen auf dem Markt einen Wettbewerbsvorteil bei den Kund*innen ausrechnen. Es sind Menschenrechte und die sind nicht optional! Es darf hier keine „Entscheidung“ für oder gegen die Einhaltung dieser Rechte offen bleiben. Deswegen sind Verstöße gegen diese Rechte Verstöße gegen Gesetze! Aber während diese Regelung in Deutschland überwiegend unstrittig ist, soll es auf internationaler Ebene ausreichen, wenn sich Unternehmen freiwillig verpflichten oder sich Konsument*innen aussuchen können, ob sie sich heute mal für oder gegen die Einhaltung von Menschenrechten entscheiden? Diese Situation ist für uns als Internationalist*innen nicht hinnehmbar! Eine Unterscheidung in „wir“, die Arbeitnehmer*innen in Deutschland oder der EU und in „die“, die Arbeitnehmer*innen im globalen Süden, deren Sicherheit und Gesundheit weniger schützenswert und daher für Unternehmen ein freiwilliges „Extra“ darstellt, verurteilen wir zutiefst. Sie offenbart rassistische und (neo-)koloniale Strukturen. Sie ist die Voraussetzung für moderne Sklaverei und weltweite Ausbeutung, die den globalen Kapitalismus überhaupt erst möglich macht. Wir wollen aber eine Welt, in der jede*r unter guten, sicheren und gesunden Bedingungen arbeiten kann, egal, wo sie*er arbeitet!

 

Wenn der Kapitalismus global ist, dürfen Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte nicht an nationalen Grenzen enden!

Die Schaffung menschenwürdiger Arbeit ist ein Wert in sich. Bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen aber auch Verbesserungen in anderen Lebensbereichen:  Bessere Bezahlung und weniger Sorge um die eigene Sicherheit und Gesundheit, lässt Zeit, Energie und Kapazitäten, um sich selbst weiterzubilden, die eigenen Kinder in der Bildung zu unterstützen, sich politisch zu organisieren. Kurzum: Es wird Menschen empowern.

 

Der Status quo:

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung seit unserem letzten Beschluss zum Thema 2014 nun einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien in diesem Bereich für 2016-2020 erstellt hat. Hier werden einige Maßnahmen vorgeschlagen, die im aktuellen System Verbesserungen bringen könnten, jedoch beruhen diese Maßnahmen alle auf Freiwilligkeit und sollen gar nicht verbindlich festgeschrieben werden. So soll beispielsweise geprüft werden, ob und wie Unternehmen künftig dazu gebracht werden können, „Elemente der Sorgfaltspflicht [zur Achtung der UN-Menschenrechte] anzuwenden“. Wir dürfen nicht länger akzeptieren, dass Unternehmen keinerlei Sanktionen oder ähnliches drohen, wenn sie, ihre Subunternehmen, Zulieferer*innen oder Geschäftspartner*innen gegen Menschenrechte verstoßen! Wir wollen hier klare Kante zeigen und auf der richtigen Seite stehen – nämlich auf der der Arbeiter*innen weltweit! In anderen Teilen klingt der NAP wie blanker Hohn, beispielsweise beim Abschnitt zu Exportkrediten und Investitionsgarantien: „Mindestvoraussetzung für die Übernahme der [Investitions-]Garantie ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland.“ Nationale Standards sind zu oft Teil des Problems, wenn sie zum Beispiel keinerlei Regelungen zum Schutz und den Rechten von Gewerkschaften und Betriebsräten treffen oder die Standards im Arbeitsschutz absurd niedrig sind! Es kann doch nicht sein, dass diese für die Bundesregierung als „Mindestvoraussetzungen“ durchgehen!

 

Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“ Aber selbst mit einer vollständigen Erfüllung der im NAP formulierten Ziele darf sich die Bundesregierung nicht zufriedengeben: Diese selbst gesteckten Ziele sind viel zu niedrig: Nur die Hälfte aller in Deutschland sitzenden Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten soll bis 2020 „Elemente menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert“ haben. Das ist uns zu wenig und muss auch allen Sozialdemokrat*innen im Kabinett und der Bundestagsfraktion zu wenig sein!

Wir stellen uns entschieden gegen jede Maßnahme und Formulierung, die die Illusion einer Freiwilligkeit seitens der Unternehmen stützt: Entweder ein Unternehmen wirtschaftet rechtstreu und gesetzeskonform in der Tradition eines ehrlichen Kaufmanns und  und hält dabei Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechte ein oder dieses Unternehmen muss mit gesetzlich begründeten Sanktionen daran gehindert werden, weiter gegen diese Normen zu verstoßen.

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch auf UN-Ebene eine Konvention zur transnationalen unternehmerischen Verantwortung erarbeitet wird. Den aktuell diskutierten Entwurf beurteilen wir als durchaus vielversprechend. Aber natürlich ist entscheidend, dass sich diejenigen Länder, in denen die betroffenen Unternehmen sitzen, für die Umsetzung stark machen. Bisher beteiligen sich jedoch weder die USA noch die EU an dem Prozess.

Beschluss: Beschluss des Landesvorstandes 09/2019: Annahme in folgender Fassung
Text des Beschlusses:

Wenn in Pakistan Menschen beim Brand in einer Fabrik sterben, in denen Textilien für den europäischen Markt produziert werden oder Menschen in Brasilien erkranken, weil sie keinen angemessenen Schutz bei der Arbeit mit Pestiziden haben, während sie Nahrungsmittel für den europäischen Markt produzieren, kann uns das nicht kalt lassen. Die SPD steht seit über 150 Jahren an der Seite der Arbeitnehmer*innen und versteht sich als internationalistische Partei. Eine Unterscheidung in „wir“, die Arbeitnehmer*innen in Deutschland oder der EU und in „die“, die Arbeitnehmer*innen im globalen Süden kann es deswegen mit uns nicht geben. Wir wollen eine Welt, in der jede*r unter guten, sicheren und gesunden Bedingungen arbeiten kann, egal, wo sie*er arbeitet.

Die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten darf keine Entscheidung sein, die von den Konsument*innen beim Kauf eines Produkts in die eine oder andere Richtung getroffen werden kann. Es sind Rechte und die sind nicht optional!

Wir fordern die Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Sorgfaltspflichten der Wirtschaft zur Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte in verbindlichen Regelungen zu verankern, wie sie in den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, in weiteren VN-Konventionen, in den Vorgaben des im Verhandlungsprozess befindlichen UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie in den Nachhaltigen Entwicklungszielen der VN (Sustainable Development Goals SDG) formuliert sind. Dies muss auf globaler, europäischer und nationaler Ebene sowie im zwischenstaatlichen Bereich, insbesondere in bilateralen und multilateralen Handelsverträgen geschehen. Eine Nichteinhaltung muss mit Sanktionen einhergehen.

Es ist essentiell, dass sich alle SPD-geführten Ministerien zu dieser Querschnittsaufgabe bekennen und mit ihren Anstrengungen gemeinsam an einem Strang ziehen.

Als verbindliche Standards müssen für all diese Regelungen gelten:

  • Die Unternehmen sind verantwortlich für die Einhaltung der Menschenrechte von Arbeitnehmer*innen, Kund*innen und sonstigen durch die jeweilige Wirtschaftstätigkeit Betroffenen entlang der gesamten Lieferkette. Dies gilt sowohl in den Sitzstaaten als auch in den Operationsstaaten (Produktionsstandorte und Transitstaaten entlang der Lieferkette). Dies gilt auch für indirekt Betroffene – etwa bei Schädigung ihrer Lebensgrundlagen im Umfeld von Produktionsanlagen.
  • Diese Verantwortung muss sowohl durch die Betroffenen selbst, aber auch durch ihre Interessenvertretungen (Gewerkschaften, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen) einklagbar sein.
  • Anwendungsbereiche für die genannten Sorgfaltspflichten der Wirtschaft sind die Produktion und Handel mit Gütern, die Förderung und Verarbeitung von Rohstoffen, sowie die Produkte und Dienstleistungen der Finanzwelt. Am internationalen Finanzplatz Deutschland müssen die ESG-Kriterien für nachhaltige Finanzanlagen mit den Aspekten Umweltgerechtigkeit, Sozialverträglichkeit und gute Regierungsführung gelten.

Im Einklang mit dem Positionspapier des Forums Eine Welt vom 5.6.2019 fordern wir folgende konkreten Handlungsschritte:

  • die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen in Wertschöpfungsketten im zweiten Halbjahr 2019 mit Sanktionsmechanismen
  • eine Initiative für eine EU-weite verbindliche Regulierung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten möglichst als Parallelaktion zu der nationalen Gesetzesinitiative und falls dies nicht erreicht werden kann, die Verständigung einer „Koalition der Gutwilligen“ auf gemeinsame Standards und auf einen europäischen Rechtsrahmen.
  • Stärkung von Allianzen progressiver Unternehmen auf Bundes-, Länder-, vor allem aber auf kommunaler Ebene, um in Wirtschaft und Öffentlichkeit ein Bewusstsein herzustellen, das es nicht kooperierenden Unternehmen zunehmend schwerer macht, weiterhin Wettbewerbsvorteile aus fehlender oder unzureichender Compliance (Einhaltung und Umsetzung) mit menschenrechtlichen Standards zu ziehen.
  • eine neue Initiative im Bereich der öffentlichen Beschaffung, um mit der Festschreibung von klaren menschenrechtlichen, sozialen, ökologischen und entwicklungsorientierten Kriterien im Vergaberecht dem Anspruch nach einer staatlichen Vorbildfunktion gerecht zu werden
  • uneingeschränkte und aktive Unterstützung des VN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten, größere Anstrengungen als bisher zur Herstellung einer gemeinsamen Position der Bundesregierung zum VN-Treaty als Voraussetzung für eine gemeinsame proaktive Positionierung der EU, gemeinsame positive Kommentierung des VN-Treaty durch alle SPD-geführten Bundesministerien als erster Schritt.
  • eine Vereinbarung verbindlicher sozialer (u.a. ILO Kernarbeitsnormen), menschenrechtlicher und ökologischer Standards mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen in allen EU-Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Bei bereits geschlossenen Abkommen sollen diese nachträglich ergänzt werden.
  • eine zügige Umsetzung der EU-Verordnung zum Handel mit Konfliktmineralien mit starken, verbindlichen Durchsetzungsbestimmungen inkl. Sanktionsmöglichkeiten – nationales Recht sowie eine Ausweitung auf die gesamte Lieferkette. Freigrenzen müssen abgeschafft und andere Mineralien wie Kobalt aufgenommen werden.
  • die staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf nationaler und EU-Ebene soll betroffene Länder und Unternehmen bei der schnellen Umsetzung und Überwachung der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten beraten und unterstützen. Jede andere Unterstützung von Privatwirtschaft seitens staatlicher EZ-Stellen, die dieses Ziel nicht verfolgt, ist einzustellen.
  • Auch innerhalb Deutschlands und der EU werden die Rechte von Arbeitnehmer*innen verletzt. Dies betrifft vor allem Migrant*innen und mobile Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa, die ihre Rechte nicht kennen oder sie nicht einfordern können, weil sie beispielsweise nur geringe Sprachkenntnisse haben oder sich wegen eines unklaren Aufenthaltsstatus nicht an staatliche Stellen wenden wollen. Hierzu braucht es sowohl nicht-staatliche Beratungs- und An-laufstellen als auch staatliche Stellen, die aber bei unklarem Aufenthaltsstatus nur die Arbeitnehmer*innenrechte einfordern und keine Informationen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus weitergeben oder selbst in diesem Kontext aktiv werden. Beide Arten von Anlaufpunkten müssen ausreichend aus öffentlicher Hand finanziert sein und ohne Hürden für die Betroffenen zu kontaktieren sein.

Langfristig muss durch weitere Präzisierung und wechselseitige Abstimmung aller hier genannten Regulierungsmaßnahmen ein für alle Unternehmen in gleicher Weise  berechenbarer Rechtszustand erreicht werden, in dem die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette die gleiche Verbindlichkeit und Sanktionsbewehrung hat wie die Einhaltung von Unfallschutz-, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutzvorschriften in Deutschland und der EU. Eine Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen muss entsprechende Konsequenzen haben: von Unternehmensstrafen bis zu Verkehrsverboten für unter menschenrechtswidrigen Bedingungen produzierter und gehandelter Produkte und zum Entzug der für das Betreiben eines Unternehmens erforderlichen Genehmigung.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt
Überweisungs-PDF: