Antrag 148/I/2018 “Mein Körper geht nur mich etwas an!”: Stop Fatshaming!

Status:
Erledigt

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten beschäftigen wir uns mit verschiedenen Formen der Diskriminierung. In unserer patriarchal-kapitalistischen Gesellschaft ist seit jeher zu beobachten, dass die Akzeptanz verschiedener Körperformen sowie deren Freiheit, selbst darüber verfügen und entscheiden zu können, umstritten ist. Alles was nicht der Norm entspricht, wird angeschaut und verurteilt. Die patriarchal-kapitalistische Gesellschaft verkörpert ein Körperideal, welches es einzuhalten gilt und propagiert, dass ein gesunder Körper ein schlanker Körper ist. Doch kann ein Mensch in dieser Abhängigkeit selbstbestimmt leben? Und ist diese kapitalistische Gesellschaftsform ein Abbild unserer vielfältigen Gesellschaft? Nein! Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten beginnt Selbstbestimmung bei jeder*jedem Einzelnen, die*der aus eigener Überzeugung heraus freie Entscheidungen trifft. Besonders Frauen* und queere Personen müssen sich immer wieder Räume für ihren eigenen Körper erstreiten.

Oft sind sie Stigmatisierungen und Ausgrenzung ausgesetzt. Dabei steht jedem Menschen das Recht auf ein Leben unabhängig gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu.

 

Wir fordern eine Gesellschaft, der Freien und Gleichen. Wir wissen jedoch, dass dieser Weg noch erkämpft und verteidigt werden muss. Aus diesem Grund wollen wir uns eingehend mit Gewichtsdiskriminierung auseinandersetzen, es in die SPD sowie in die Gesellschaft tragen und die Gesellschaft dahingehend verändern, dass Diskriminierung aufgrund des Gewichts bekämpft und die Diversität der Körperformen akzeptiert wird.

 

Analyse der derzeitigen Situation

Gegenwärtig befinden wir uns in unruhigen Zeiten, in dem der Wegfall bestehender Bezugspunkte, Identitätsprobleme auf den Körper übertragen. Daneben ist unsere schnelllebige und moderne Gesellschaft stark von visuellen Medien geprägt. Durch diese Prägung gewinnt der Körperkult zunehmend an Bedeutung und wird als Symbol der Klassenidentität wahrgenommen, wodurch Menschen  und insbesondere Geschlechter ihrer Körperform nach in gesellschaftliche Schichten kategorisiert werden: Dünnen und schlanken Körpern werden Adjektive wie gesund, fit, fleißig und zielstrebig zugesprochen. Dicken und hochgewichtigen Körpern hingegen werden Eigenschaften wie unsportlich, krank, unmotiviert und faul verknüpft. Im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) ergab eine repräsentative Umfrage, dass zwei Drittel der befragten Personen Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihres Gewichts und ihres äußerlichen Erscheinungsbildes in den entscheidenden Lebensbereichen wie dem Arbeitsmarkt, Bildung, Mobilität, Freizeit, Privatleben, Gesundheit und Pflege machten. Vor allem im Bereich Gesundheit und Pflege kritisierten die befragten Personen die mangelhafte Ausstattung der Krankenhäuser im Gesundheitssystem und die herablassende Äußerungen durch das Krankenhauspersonal.

Laut einer Umfrage der DAK finden 75 Prozent der Männer* und 67 Prozent der Frauen* hochgewichtige Menschen unästhetisch.

 

Bereits Kinder und Jugendliche werden insofern sozialisiert, dass sie andere dicke und hochgewichtige Kinder und Jugendliche ausgrenzen. Diskriminierung aufgrund eines hohen Körpergewichts passiert somit täglich, überall und betrifft immer mehr Menschen. Die negativen sozialen und gesundheitlichen Konsequenzen von Gewichtsdiskriminierung führen zu gesellschaftlicher und sozialer Ausgrenzung. Zudem führen Stress und Ausgrenzung zu Körperbildstörungen, Essstörungen und Depressionen. Besonders Frauen* und queere Personen sind von dieser Art der Diskriminierung betroffen, die neben intersektioneller Diskriminierung wie Herkunft, sexuelle Orientierung oder des Alters, weit verbreitet ist.

 

Studien besagen, dass Frauen* ihrem Körper eine weitaus höhere Bedeutung für das eigene Selbstbild zuschreiben als Männer*. Auslöser dieser verzerrten Wahrnehmung ist, dass Frauen* stärker von kapitalistisch-gesellschaftlichen Zwängen betroffen sind. Die kapitalistisch-sexistische Mode- und Schönheitsindustrie bekräftigt diese Zwänge, die das Bild der perfekten und makellosen Figur mit entsprechender Kleidergröße sowie den permanenten Druck des Diäthaltens als Lebensmittelpunkt der Frau* propagieren.

 

Gewichtsdiskriminierung als bildungspolitische Aufgabe verstehen

Schon in der frühkindlichen Erziehung ist Gewichtsdiskriminierung offensichtlich zu erkennen. Internationale Studien zeigen, dass Gewichtsdiskriminierung die mit Abstand häufigste Form von Diskriminierung an Schulen ist und bereits in der ersten Klasse nachgewiesen werden kann. Diese Kinder und Jugendliche, die unter Gewichtsdiskriminierung im Kindergarten und in der Schule leiden, weisen doppelt so häufig Suizidversuche und depressive Zustände auf wie Kinder und Jugendliche, die nicht unter Gewichtsdiskriminierung leiden.

Daher fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, Gewichtsdiskriminierung, Schönheitsideale und Körperdiversität in die Rahmenlehrpläne des Landes Berlin für die Fächer Geschichte, Sachkunde, Sozialkunde, Biologie, Ethik und Philosophie aufzunehmen.

Zudem fordern wir die zuständige Senatsverwaltung auf, die Lehrkräfte mit pädagogischen Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Gewichtsdiskriminierung zu sensibilisieren.

 

Außerdem werden in der Literatur dicke und hochgewichtige Menschen als defizitär dargestellt oder gar nicht berücksichtigt. Bereits in Kinderbüchern lassen sich stereotypische Darstellungen finden, die Gewichtsdiskriminierung spürbar verstärken.

Daher fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das Land Berlin auf, zusätzliche finanzielle Mittel für die Bibliotheken zur Verfügung zu stellen, um gezielte Titel sowie Bücher in den Bestand aufzunehmen, die ein positives Körperbild fördern. Dabei soll das Land Berlin vor allem den Schwerpunkt im Bereich der Kinder- und Jugendbücher setzen und entsprechende Verlage mit Landeszuschüssen unterstützen. Ziel ist es, dass verstärkt Bücher in den Bestand der Bibliotheken aufgenommen werden, die die Diversität verschiedener Körperformen aufzeigen und mit Vorurteilen, die gegenüber einem hohen Körpergewicht bestehen, aufräumen.

 

Anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst bis 2020

Ein Foto im Lebenslauf ruft bekanntlich Vorurteile hervor. Vor Allem bei dicken und hochgewichtigen Menschen senkt ein Foto die Chance, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, erheblich. Das zeigt eine Studie der Universität Tübingen, in der dicke Frauen* besonders bei Personalentscheidungen schlecht abschnitten: 98 Prozent der befragten Personalleiter*innen trauten dicken Frauen* keine prestigeträchtigen Berufe in Führungspositionen wie Ärztin* oder Architektin* zu. Anonymisierte Bewerbungsverfahren können dafür sorgen, dass dicke und hochgewichtige Menschen in der Vorauswahl für ein Bewerbungsgespräch nicht aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes aussortiert werden. Bereits von März 2014 bis März 2015 wurde im Rahmen des Berliner Pilotprojekts Vielfalt fördern das Verfahren der anonymisierten Bewerbung getestet. Wir fordern die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auf, das im Pilotprojekt getestete Verfahren der anonymisierten Bewerbung in der öffentlichen Verwaltung und den Landesbetrieben flächendeckend bis 2020 einzuführen.

 

Verbeamtung für Menschen mit hohem Körpergewicht erleichtern

Gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzbuches (GG) muss eine Person nach Ermittlung ihrer*seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichberechtigten Zugang zur Verbeamtung haben. Die besagte Eignung einer Person für den öffentlichen Dienst wird u. a. in Form einer amtsärztlichen Untersuchung ermittelt. Da das Körpergewicht im medizinischen Kontext oft voreilige und denunzierende Schlüsse auf den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit einer Person zieht, erhalten dicke und hochgewichtige Verbeamtungskandidat*innen nach dieser Untersuchung häufig einen negativen Bescheid. Seit einem richtungsweisenden Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 hat dieser diskriminierende und negative Bescheid der amtsärztlichen Untersuchung keinen Bestand mehr. Leider findet diese Rechtsprechung weder im Berliner Kammergesetz noch in der Weiterbildungsordnung der Berliner Ärztekammer Geltung.

 

Daher fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Berliner Ärztekammer auf, die Weiterbildungsordnung um das Merkmal der Gewichtsdiskriminierung auszuweiten. Durch intern organisierte Fort- und Weiterbildungen sollen Amtsärzt*innen über die  Diversität der Körperformen aufgeklärt und sensibilisiert werden. Vor allem muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Gewichtssituation nicht als Grund für alle Erkrankungen eine Rolle spielen darf. Niemandem darf aufgrund seiner*ihrer Gewichtssituation eine vorurteilsfreie Behandlung verweigert werden.

Gleichzeitig fordern wir die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung dazu auf, im Bereich der gesundheitlichen Versorgung die Ärzt*innenschaft sowie das Gesundheitspersonal für Diskriminierung des Körpergewichts gesetzlich zu sensibilisieren und diese Vorgabe in die Berufsordnung zu übernehmen. Des Weiteren setzen wir voraus, dass entsprechende medizinische Geräte in Krankenhäusern und Arztpraxen angeschafft werden, damit die notwendigen Untersuchungen von dicken und hochgewichtigen Menschen gewährleistet wird.

 

Health-at-Every-Size-(HAES)-Ansätze fördern

Medizinische Maßnahmen für “gesunde Ernährung“ erfolgen in der Regel um “Übergewicht“ und Adipositas präventiv zu bekämpfen. Denn oft wird gesunde Ernährung mit einem gesunden und schlanken Körpergewicht gleichgesetzt. Gesunde Ernährung führe automatisch zu einem gesunden Körpergewicht, wodurch „gesund“ in unserer Gesellschaft meist mit „dünn“ oder “schlank” gleichgesetzt wird. Bereits dicke Kinder und Jugendliche erfahren eine starke Ablehnung durch Gleichaltrige. Sie sehen sich mit dem Vorurteil konfrontiert, ihr Dicksein sei ein Defizit sowie ein Zeichen mangelnder Ernährungsbildung und Willenskraft. Der Stigmatisierung des dicken und hochgewichtigen Körpers durch die ausschließliche Gleichsetzung von „dünn“ mit „gesund“ muss hier entschlossen entgegengewirkt werden.

 

Darum fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf kurzfristig Mitglieder für die Landesgesundheitskonferenz zu berufen, die einen Health-At-Every-Size-(HAES)-Ansatz vertreten.

Langfristig fordern wir die zuständige Senatsverwaltung auf ein Aktionsprogramm und Aufklärungsbroschüren zu entwickeln, die eine körperpositive Entwicklung fördert, Gewichtsvielfalt als Teil der menschlichen Diversität begreift und Gewichtsdiskriminierung entscheidend bekämpft.

 

Body Mass Index (BMI) als Gesundheitsindikator abschaffen

Der Body Mass Index (BMI) berechnet das vermeintliche Über-, Unter- und Normalgewicht eines Menschen. Seine Aussagekraft als Gesundheitsindikator ist in der Fachwelt stark umstritten, denn der BMI lässt weder Schlüsse über die Körperfettverteilung noch über den Anteil der Muskelmasse der betreffenden Person zu. Aktuell wird er beispielsweise im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen bei Kindern des Landes Berlin eingesetzt. Aufgrund seines zweifelhaften Nutzens finden wir, dass der Body Mass Index keine weitere Verwendung als Gesundheitsindikator finden darf und somit abgeschafft werden muss.

 

Mobilität dicker und hochgewichtiger Menschen im Öffentlichen Nahverkehr verbessern

Derzeit stellen enge Gänge, Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, ein schmerzhaftes Hindernis für dicke und hochgewichtige Personen dar.Dabei würden breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten dicken und hochgewichtigen Menschen die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ermöglichen. Auch wenn sich § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für die “Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen“ ausspricht und sich das “Ziel [gesetzt hat,] bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“, werden die Bedürfnisse dicker und hochgewichtiger Menschen bei der Gang- und Sitzplatzgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel mit diesem Begriff der Barrierefreiheit bisher nicht beachtet. Wir fordern daher die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf, die hochgewichtige Personengruppe sowie ihre Bedürfnisse detailliert im Nahverkehrsplan des Landes Berlin zu nennen.

 

Erweiterung der Vorschriften zur Barrierefreiheit der Landesbauordnung

Bei der Planung von öffentlichen Gebäuden und Gewerbebauten werden die Bedürfnisse von dicken und hochgewichtigen Menschen häufig nicht bedacht. So werden beispielsweise zu enge Durchgänge und unzureichend belastbares oder einengendes Mobiliar vorgesehen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verlangen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch eine entsprechende Erweiterung der Landesbauordnung und der zugehörigen Informationsmaterialien, die Barrierefreiheit für dicke und hochgewichtige Menschen gewährleistet. Darüber hinaus fordern wir die zuständige Senatsverwaltung auf, einen entsprechenden Antrag zur Aktualisierung der DIN-Norm 18 040 für barrierefreies Bauen einzubringen.

Wir fordern, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen diese Maßnahmen bis zum Jahr 2020 umsetzt.

 

Gewichtsdiskriminierende Werbung auf den bezirkseigenen Werbeflächen verbieten

Mehreren Berliner Bezirken liegen Beschlüsse vor, die “diskriminierende, frauen*feindliche und sexistische Außenwerbung“ auf den bezirkseigenen Werbeflächen untersagen. Der Begriff “diskriminierend“ schließt in diesem Fall eine Diskriminierung anhand von Gewicht nicht ein. Da in unserer Gesellschaft und Medienlandschaft das Schönheitsideal im weiblichen* Geschlecht verankert ist, werden vor allem Frauen*, die diesem Schönheitsideal nicht entsprechen, benachteiligt und sind in hohem Maße von zugespitzter und sexistischer Werbung betroffen.

Aus diesem Grund fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung auf, gewichtsdiskriminierende und sexistische Außenwerbung im Land Berlin zu untersagen.

Gewichtsvielfalt als Teil von Diversität verstehen und kommunizieren

 

Obwohl Gewichtsdiskriminierung eine viel verbreitete Form der Diskriminierung ist, wird in den aktuellen Diversity-Ansätzen des Berliner Senats, wie dem Netzwerk Vielfalt und Chancengleichheit und dem Berliner Diversometer, der Begriff “Gewicht” nicht berücksichtigt. Wir fordern das Land Berlin auf, die entsprechende Erweiterung der Gewichtsdivielfalt in ihr Verständnis von Diversität aufzunehmen und die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zur gewichtsvorbeugen Botschafterin dieses erweiterten Verständnisses von Diversität zu ernennen. Durch Fachveranstaltungen, Aufklärungsseminaren und die Bereitsstellung entsprechender Informationsmaterialien kann die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) das erweiterte Verständnis von Diversität nachhaltig in die Gesellschaft tragen. Zudem ist das Land Berlin Mitglied der “Charta der Vielfalt”. Die “Charta der Vielfalt” und ihre Mitglieder – zu der u.a. verschiedene Unternehmen und Institution angehören – verpflichten sich dazu, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversität in der Arbeitswelt voranzubringen. Durch ihre Mitgliedschaft kann das Land Berlin die inhaltliche Ausrichtung in Mitgliederversammlungen mitgestalten und eine entsprechende Erweiterung der Charta in Bezug auf Körpervielfalt als Teil von Diversität anregen.

 

Erweiterung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) um das Merkmal Gewicht

Darüber hinaus muss der Zuständigkeitsbereich der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) um Diskriminierungen dicker und hochgewichtiger Menschen erweitert werden.

 

Die Arbeit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung ist auf die in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie auf die in Art. 10 Abs. 2 und Art. 11 der Berliner Verfassung genannten Diskriminierungsmerkmale ausgerichtet und ist in den folgenden Berliner Landesgesetzen festgeschrieben:

 

  • Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG)
  • Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG)
  • Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG)
  • Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität (SexGlBerG).

 

Da bisher Gewichtsdiskriminierung weder in den oben genannten Berliner Landesgesetzen berücksichtigt wird noch unter keine der im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) genannten Merkmale vollständig eingliedern lässt, fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hiermit die Aufnahme und Ausweitung der Berliner Landesgesetze auf das Merkmal Gewicht.

Die Lücke im Diskriminierungsschutz des Landes Berlin muss endlich geschlossen werden, sodass Klagen aufgrund von Diskriminierung des Körpergewichts rechtswirksam sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 149/I/2018 (Kein Konsens)