Antrag 121/II/2014 Maßnahmen zur Inklusion sehbeeinträchtigter und blinder Menschen und funktionaler Analphabeten im ÖPNV erproben

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich bei den Berliner Verkehrsbetrieben für die Erprobung eines vom Senat geförderten Außenansageversuchs für mindestens je eine innerstädtische Bus- und Straßenbahnlinie einzusetzen. Dabei soll evaluiert werden, inwieweit auditive Informationssysteme direkt an den Bussen und Straßenbahnen analog zu den Berliner S- und U-Bahnen den Betroffenen bei der Orientierung im Nahverkehr helfen können.

Zu der Gruppe der Betroffenen gehören nicht nur blinde, sondern auch sehbeeinträchtigte Menschen wie zum Beispiel Seniorinnen und Senioren mit altersbedingten Sehschwächen und die große Gruppe der funktionalen Analphabeten.

 

In der Planung des Pilotversuchs sind auch die Erfahrungen aus dem bereits abgeschlossenen Versuch zu den „Sprechenden Haltestellen“ mit einzubeziehen. Bereits im Vorfeld ist in Zusammenarbeit mit einer Betroffenenvertretung wie zum Beispiel dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin ein Anforderungskatalog zu erarbeiten, welche Informationen über das System zu vermitteln sind. Diese Informationen müssen den IST-Stand abbilden und keinen vermuteten Plan-Stand, wie es momentan beim Dynamischen Auskunfts- und Informationssystem (DAISY) der Berliner Verkehrsbetriebe mit den 30sekündigen Aktualisierungsintervallen der Fall ist.

 

Mit Abschluss der Erprobung ist dem Abgeordnetenhaus ein Bericht vorzulegen. Darin sollen auch die notwendigen Maßnahmen inkl. einer Kostenabschätzung enthalten sein, die für eine Ausweitung des Systems auf alle Busse und Straßenbahnen getroffen werden müssen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Dazu gab es keine parlamentarische Initiative.   Stellungnahme SenStadtUm: Der NVP 2014-2018 enthält in Kapitel II.3.3 verschiedene Kriterien/Anforderungen an die barrierefreie Ausstattung von Bahnhöfen, Haltestellen und Fahrzeugen sowie für die barrierefreie Fahrgastinformation:  
  • Dynamische Fahrgastinformationen erfolgen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip.
  • U- und S-Bahnhöfe sowie Bus- und Straßenbahnhaltestellen werden sukzessive barrierefrei ausgebaut und mit Blindenleitsystemen ausgestattet.
  • ÖPNV-Fahrzeuge müssen über optische und akustische Haltestelleninformationen und Türschließwarnungen verfügen. Die Innenraumgestaltung sollte kontrastreich sein und es müssen behindertengerechte Handläufe, Haltegriffe und Bedienelemente vorhanden sein.
  Der VBB veröffentlicht in diesem Jahr erstmals eine Tarifbroschüre in leichter Sprache. SenStadtUm und SenGesSoz haben die BVG in 2014 aufgefordert, einen Pilotversuch zu Außenansagen bei Bussen und Straßenbahnen durchzu-führen. Hierzu hat die BVG aktuell eine Vorstudie beauftragt.