Antrag 243/I/2018 Maßnahmen zum Schutz der Stadt vor den Folgen des Klimawandels, insbesondere bei Starkregen

Status:
Annahme

Spätestens seit dem Starkregen im Sommer 2017 ist auch in Berlin das Problem der schnellen Abführung großer Regenmengen zu einer neuartigen Herausforderung für die Stadtgesellschaft geworden.

 

Selten vorkommende Starkregenereignisse, für die die öffentlichen Entwässerungssysteme nicht ausgelegt sind, werden bisher nicht in den üblichen Planungsverfahren berücksichtigt. Ihre Häufigkeit und noch vielmehr ihre Ausmaße werden voraussichtlich zunehmen. Dieses erfordert eine vorsorgende, langfristige Risiko-Planung des öffentlichen und privaten Raums, um Überflutungsvorsorge und Starkregenmanagement gewährleisten zu können.

 

Daher werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich unter Einbindung der Bezirke und der Berliner Wasserbetriebe(BWB) dafür einzusetzen, dass den Auswirkungen des Klimawandels in Berlin, insbesondere denen von Starkregenereignissen mit folgenden Maßnahmen entgegengewirkt wird:

 

  • Starkregenrisikomanagement muss konsequent bei Neubau- wie auch in Bestandsquartieren umgesetzt werden. Dabei sind geltende Normen und Regelwerke wie z.B. DIN 1986 (Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen) sowie DWA-Merkblatt M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“, welche planerischen Vorgaben für Starkregenmanagement im privaten und im öffentlichen Raum enthalten, zu beachten. Ziel ist eine Berlinweite, flächendeckende Überflutungs- und Risikoprüfung einzuführen, auch für den öffentlichen Raum, wie z.B. Straßen, nach den Beispielen von New York, Amsterdam u. w. Wichtige Erkenntnisse des KURAS-Forschungsprojektes sind dabei in der Praxis zu berücksichtigen
  • Es bedarf einer verbindlichen Festlegung der Zuständigkeiten zwischen Senat, Bezirken und den Berliner Wasserbetrieben zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen einschließlich deren dauerhaften Betriebs. Dazu ist u.a. ein Akteurskreis „Starkregen“ unter Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen (SenUVK, SenSW, SenInn), Bezirken, BWB, Feuerwehr u.w. nachhaltig zu installieren.
  • Die zuständigen Stellen, sowohl auf Senats- wie auch auf Bezirksebene erhalten zügig und dauerhaft eine angemessene Ausstattung, damit sie zuverlässig die stadtweite Umsetzung der Maßnahmen und deren dauerhaften Betrieb und die Pflege, wie z.B. die ober-und unterirdischer Anlagen gewährleisten zu können.
  • Abstimmung der Maßnahmen mit Brandenburg auf allen Ebenen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020:    Die in dem Antrag benannten Ziel finden sich zu weiten Teilen in der Koalitionsvereinbarung 2016-2021 wieder. Darin heißt es auf Seite 161: „Die Ergebnisse von Forschungsprojekten wie KURAS werden in die Praxis überführt und weiterentwickelt. […] Neue Wohnquartiere werden bereits in der Planung an einem dezentralen Regenwassermanagement ausgerichtet. Für diese Aufgabe wird eine „Berliner Regenwasseragentur“ bei den BWB geschaffen. Die Agentur wird unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft den Senat bei der Erstellung und Umsetzung eines Berliner Regenwasserkonzeptes und der Realisierung eines 1000-Grüne-Dächer-Programms unterstützen.“   Die Gelder für die Regenwasseragentur und das 1000-Grüne-Dächer-Programm wurden in den Haushaltsverhandlungen 2020/2021 bereitgestellt. Ein zusätzlicher Antrag zu notwendigen Maßnahmen angesichts der Starkregenereignisse von 2017 sowie den Trockenperioden in den Jahren 2018 bis 2020 ist von der Fraktion beschlossen worden und wird mit den Koalitionspartnern abgestimmt.
Überweisungs-PDF: