Antrag 163/II/2018 Macht der digitalen Plattform-Monopolisten beschränken!

Status:
Annahme
  1. Die Geschäftstätigkeit von Plattformen mit marktbeherrschender Stellung muss beschränkt werden. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht bedarf dazu einer Aktualisierung. Marktbeherrschende Unternehmen müssen strengen Auflagen und Kontrollen unterworfen oder anderenfalls entflochten bzw. aufgespalten werden. Entsprechende Maßnahmen müssen bereits möglich sein, bevor ein Missbrauch der Marktmacht nachgewiesen werden kann.
  2. Marktbeherrschende Unternehmen müssen ihre Daten in aggregierter und anonymisierter Form für Wettbewerber zugänglich machen.
  3. Plattformen sollen zum Einhalten standardisierter Schnittstellen und Interoperabilität verpflichtet werden. Nachrichten und Medieninhalte sollen durch künftig über Plattformgrenzen hinweg international ausgetauscht werden können. NutzerInnen sollen nicht länger an geschlossene Ökosysteme wie Whatsapp, Facebook-Messenger, Dropbox und Co. gebunden und nur über diese erreichbar sein. Kommunikation sollte analog zu Telefon, Fax und E-Mail unabhängig vom jeweiligen Anbieter möglich sein. Anbieter von Marktplätzen, Betriebssystemen und anderen Plattformen dürfen ihre eigenen Zusatzdienste wie Kontakte-, Backup-, E-Mail-Dienste nicht vorschreiben oder bevorzugen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Angenommen  
Überweisungs-PDF: