Antrag 105/I/2019 Landesförderkonzept „Gemeinschaftsschule“ entwickeln!

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden dazu aufgefordert, ein Landesförderkonzept zu entwickeln, mit dem die Gemeinschaftsschule gemäß der Zielvorgabe im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag noch innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgreich und systematisch „qualitativ und quantitativ“ ausgebaut wird.

Bei der Konzeption des Landesförderprogramms „Gemeinschaftsschule“ sollen folgende Aspekte und Schwerpunkte besonders berücksichtigt werden:

 

1. Neugründung und Schulneubau

Bezirke stärker unterstützen:

Um die im Koalitionsvertrag festgelegte Zielsetzung der bevorzugten Neugründung von Gemeinschaftsschulen zu erreichen, unterstützt das Land Berlin die Berliner Bezirke insofern, als es den Bezirken Leitpläne zur räumlichen/baulichen und pädagogischen Erstkonzeption von Gemeinschaftsschulen bereitstellt. Darüber hinaus wird der professionelle Austausch zwischen den Bezirken zur Neugründung von Gemeinschaftsschulen gestärkt und unterstützt.

 

2. Förderung von Schulkooperationen und -fusionen

Schulen und Akteur*innen breiter informieren:

Um die Anzahl der Gemeinschaftsschulen in Berlin auszubauen, wird die freiwillige Kooperation und Fusion von Grundschulen und weiterführenden Schulen stärker gefördert. Dazu werden die Schulleitungen, die Kollegien, die Elternvertretungen und die Schüler*innenvertretungen sämtlicher Berliner Schulen und die Bezirksämter über die Vorteile, Vorgehensweisen und Abläufe einer Kooperation und Fusion zweier oder mehrerer Schulen hin zu einer Gemeinschaftsschule informiert und beraten.

 

Zeitliche Entlastung schaffen:

Nach dem Entschluss von zwei oder mehreren Schulen zur Kooperation gibt es für den Prozess der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule auf der Verwaltungs- und Leitungsebene der Schulen zusätzliche Zeit- und Personalressourcen.

Auch zur Konzeption eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes der neuen Gemeinschaftsschule werden sämtliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen für die Dauer des Fusionsprozesses zusätzliche zeitliche Ressourcen und Entlastung geschaffen.

 

Professionelle Begleitung schaffen:

Zur professionellen Betreuung von Schulen ist die Gründung einer landeseigenen Agentur „Gemeinschaftsschule“ notwendig, die die interessierten Schulen in allen Fragen und Schritten der Schulkooperationen und -fusionen berät und bei Bedarf eine externe Prozessbegleitung anbietet. Die Serviceagentur „Gemeinschaftsschule“ steht auch den Bezirken bei der Neugründung und dem Erstaufbau von Gemeinschaftsschulen beratend zur Seite.

 

weitere Anreize zur Schulkooperation und -fusion schaffen:

Es gibt an vielen Schulen eine große Bereitschaft zur Entwicklung hin zu einer Gemeinschaftsschule, doch u.a. die alltäglich hohe Belastung der Lehrkräfte und des Leitungspersonen bremst weitere Initiativschritte oft aus. Um diese Schulen zu unterstützen, werden mit dem Förderkonzept weitere finanzielle, personelle und sachliche Förderanreize für Gemeinschaftsschulen, die durch Kooperation und Fusion entstehen wollen, entwickelt.
Diese Förderanreize könnten sich auch im Modell des erfolgreichen „Brennpunktschulprogramms“ orientieren.

 

bisher eingereichte Schul-Bewerbungen prüfen und stärker unterstützen:

Zur Pilotphase der Gemeinschaftsschule 2008/2009 bewarben sich 64 Schulen, von denen aber nur 15 als Gemeinschaftsschulen starten konnten. Diejenigen Schulen, die sich beworben haben, aber bisher noch keine Gemeinschaftsschule geworden sind, sollen stärker beraten und unterstützt werden, damit die ausstehende Bewerbung zeitnah angenommen und die Schulentwicklung hin zur Gemeinschaftsschule erfolgreich umgesetzt werden kann.

 

Umwandlung der ISS in Gemeinschaftsschule

Für das Ziel, Gemeinschaftsschulen in Berlin weiter auszubauen, müssen in einem weiteren Schritt die integrierten Sekundarschulen (ISS) ohne gymnasialer Oberstufe zu Gemeinschaftsschulen mit integrierter Oberstufe ausgebaut werden. Dieses Vorgehen soll im Landesförderkonzept “Gemeinschaftsschule” eingebunden werden.

 

Integration von Gymnasien:

Auch Gymnasien sind für Schulkooperationen und -fusionen hin zu einer Gemeinschaftsschule geeignete Schulen, die bei der Konzeption eines Landesförderkonzepts „Gemeinschaftsschule“ stärker konzeptionell berücksichtigt, informiert und eingebunden werden.

 

3. Ausbau von Oberstufen

Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ausbauen:

Der quantitative und qualitative Ausbau der Gemeinschaftsschule bezieht sich ebenfalls auf den Ausbau der gymnasialen Oberstufe (11-13. Klassenstufe). Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe werden darin unterstützt, eine gymnasiale Oberstufe eigenständig oder durch Kooperationen und Fusionen aufzubauen. Diese Zielsetzung ist durch konkrete Förder- und Maßnahmenschritte zu formalisieren, mit denen Berliner Gemeinschaftsschulen ihre gymnasialen Oberstufen ausbauen können.

 

4. qualitativer Ausbau an Gemeinschaftsschulen

pädagogisches Leitbild unterstützen und fördern:

Um dem reformpädagogischen Leitbild der Gemeinschaftsschulen in der Praxis gerecht werden zu können, braucht es die entsprechenden räumlichen, personellen und sachlichen Mittel und Voraussetzungen. So braucht es beispielsweise neben besonderen Lernmitteln zur Binnendifferenzierung und individuellen Förderung, mehr Personal- und Zeitressourcen für Schulungen und Fortbildungen im Bereich der Reformpädagogik sowie eine entsprechende personelle Ausstattung an pädagogischen Mitarbeiter*innen.

Auch die baulichen und räumlichen Anforderungen orientieren sich am reformpädagogischen Leitbild der Gemeinschaftsschulen und sind u.a. im Hinblick auf die Zügigkeit der Schule, die Größe der Klassen und bezogen auf die Schaffung von geeigneten Klassen- und Differenzierungsräumen in einem besonderen Maße mitzudenken.

Diese für die pädagogische Arbeit der Gemeinschaftsschule zentralen Kernaspekt werden durch das Landesförderkonzept stärker gefördert. Die Bezirke werden im baulichen und räumlichen Ausbau der Gemeinschaftsschulen stärker vom Land Berlin unterstützt.

 

Gemeinschaftsschulen in der Inklusion entlasten:

Die Gemeinschaftsschule ist als „eine Schule für alle“ von Grund auf dem inklusiven Lernen verpflichtet. Allerdings ist im Vergleich zwischen den Berliner Schulformen eine besonders Inanspruchnahme der Gemeinschaftsschulen durch Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erkennbar, die die der Integrierten Sekundarstufen (ISS) und der Gymnasien weit übersteigt. Solange die personelle Überbelastung der Gemeinschaftsschulen durch eine erheblich höhere Anzahl von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf anhält, sind Gemeinschaftsschulen stärker durch zusätzliche Personalmittel zu entlasten.

Gleichzeit werden im Landesförderkonzept konkrete Maßnahmen und Schritte festgelegt, um die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in sämtlichen Schulformen auf einen vergleichbaren Stand zu bringen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 106/I/2019 (Konsens)