Antrag 28/I/2014 Kostenpflicht von Einwegplastiktüten

Status:
Überweisung

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, eine Gesetzesinitiative einzubringen, die dem Einzelhandel auferlegt, alle Einweg Plastiktüten kostenpflichtig anzubieten.

Beschluss: Überweisung BT-Fraktion
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die Verringerung des Rohstoff- und Materialverbrauchs sind zentrale Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Dies entspricht unter anderem den Zielsetzungen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Rohstoffstrategie der Bundesregierung sowie des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms „ProgRess“. Mit Blick auf Einwegtüten und Verpackungen verfolgt die Bundesregierung mit der Verpackungsverordnung das Ziel, das Verpackungsaufkommen weiter zu vermindern und einen möglichst hohen Anteil der Verpackungsabfälle einem hochwertigen Recycling zuzuführen. In der Vergangenheit ist es gelungen, das Verpackungsaufkommen insbesondere im Bereich der privaten Haushalte von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln und Recycling- bzw. Verwertungsraten zu erreichen, die im weltweiten und im europäischen Vergleich vorbildlich sind. Mit dem geplanten Wertstoffgesetz sollen die Quoten nochmals erhöht werden.   Außerdem sind zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Plastiktragetaschen geplant. Deutschland liegt mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 71 Kunststofftragetaschen bereits heute deutlich unter dem ersten Reduktionsziel der Richtlinie (EU) Nr. 2015/720 von 90 Stück ab dem Jahr 2020. Der geringe Verbrauch geht im Wesentlichen auf den bestehenden rechtlichen Rahmen sowie auf die bereits heute gängige Praxis des Lebensmitteleinzelhandels zurück, Kunststofftragetaschen nur gegen Entgelt abzugeben. Dieser Weg soll grundsätzlich weiter verfolgt und auf andere Konsumbereiche ausgedehnt werden, um den Ressourcenverbrauch durch Plastiktüten weiter zu verringern.