Antrag 52/II/2019 Kommunale Finanzen sichern. Keine Länderöffnungsklausel – Grundsteuerreform zügig auf den Weg bringen und Flickenteppich vermeiden!

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, unverzüglich die verfassungsrechtlich notwendige Reform der Grundsteuer auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen umzusetzen.

Dabei ist, wie bisher vorgesehen, den Ländern die Möglichkeit zur Erhebung einer Grundsteuer C einzuräumen.

Die vom Land Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Länder lehnen wir ab.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, unverzüglich die verfassungsrechtlich notwendige Reform der Grundsteuer auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen umzusetzen.

Dabei ist, wie bisher vorgesehen, den Ländern die Möglichkeit zur Erhebung einer Grundsteuer C einzuräumen.

Die vom Land Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Länder lehnen wir ab.

Darüber hinaus ist eine Bodenwertzuwachssteuer zu entwickeln.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, unverzüglich die verfassungsrechtlich notwendige Reform der Grundsteuer auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen umzusetzen.

Dabei ist, wie bisher vorgesehen, den Ländern die Möglichkeit zur Erhebung einer Grundsteuer C einzuräumen.

Die vom Land Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Länder lehnen wir ab.

Darüber hinaus ist eine Bodenwertzuwachssteuer zu entwickeln.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Regierungshandeln
Überweisungs-PDF: