Antrag 117/I/2015 Keine Sonderschiedsstellen beim TTIP-Abkommen ermöglichen

Status:
Erledigt

Parteikonventsbeschluss bildet für die SPD weiterhin die Grundlage zur Streitschlichtung durch Schiedsstellen!

Die SPD bestätigt ihre Beschlusslage zum Investorenschutz und Schiedsstellen im Rahmen der TTIP-Verhandlungen. Die Gründung eines europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshofs, der bei Konflikten zwischen Konzernen und Regierungen eingeschaltet wird, lehnen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weiter ab.

 

Investorenschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Definitionen von Rechtsbegriffen, wie „Faire und Gerechte Behandlung“ oder „Indirekte Enteignung“ abzulehnen.

 

Die SPD fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie der Bundesregierung weiterhin dazu auf sicherzustellen, dass ein Freihandelsabkommen nicht dazu führt, dass europäische Standards etwa im Arbeits- und Umweltrecht, dem Erhalt kultureller Vielfalt, der öffentlichen Kultur- und Medienförderung sowie beim Daten- oder Verbraucherschutz in Frage gestellt oder Investoren vor internationalen Schiedsstellen rechtsstaatliche Standards und demokratische politische Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen aushebeln können.

Empfehlung der Antragskommission:
(Kein Konsens)