Antrag 155/I/2018 Keine bayerischen Verhältnisse

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Berliner*innen, sowie hier wohnende Menschen, vor dem neuen bayerischen Polizeigesetz geschützt werden.

 

Im Detail heißt das:

  • Die Bewaffnung bayerischer Polizist*innen bei Einsätzen in Berlin muss den Berliner Gesetzen folgen
  • Die Überwachung von digitalen Daten und Datenverkehr, von Berliner*innen darf nicht ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Veränderung selbiger darf in keinem Fall stattfinden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Berliner*innen, sowie hier wohnende Menschen, vor dem neuen bayerischen Polizeigesetz geschützt werden.

 

Im Detail heißt das:

  • Die Bewaffnung bayerischer Polizist*innen bei Einsätzen in Berlin muss den Berliner Gesetzen folgen
  • Die Überwachung von digitalen Daten und Datenverkehr, von Berliner*innen darf nicht ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Veränderung selbiger darf in keinem Fall stattfinden.
  • Kein Datenaustausch bis das Gesetz aufgehoben ist

 

Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Die Koalition hat für Berlin ein neues ASOG in die parlamentarische Beratung eingebracht, das die aufgeworfenen Fragestellungen regelt. Soweit es um die Anwendung geltenden Rechts geht, handelt es sich allerdings um rein exekutives Handeln.
Überweisungs-PDF: