Antrag 52/I/2019 Kein Export von Überwachungstechnologie an autokratische Regime

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Reform der Dual-Use-Verordnung (VO (EG) 428/2009) nicht verwässert wird und Deutschland seine blockierende Haltung zu einer wirksamen Exportkontrolle von Überwachungs- und Sicherheitstechnologie aufgibt, damit deutsche und europäische Hersteller nicht weiter ihre Produkte an autokratische Regime liefern können, die von diesen zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung eingesetzt werden. Die mögliche Verletzung von Menschenrechten als Prüfkriterium muss gesetzlich verankert werden (sog. menschenrechtliche Catch-All-Klausel).

 

Ferner sind sie aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland zu überprüfen und, wo nötig, so zu verschärfen, dass deutsche Produkte im Bereich der Überwachungs- und Sicherheitstechnologie nicht länger zum Schaden von Menschenrechten an autokratische Regime geliefert werden können. Dabei ist insbesondere auch auf die neuen Produktmöglichkeiten in Verbindung mit künstlicher Intelligenz zu achten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Reform der Dual-Use-Verordnung (VO (EG) 428/2009) nicht verwässert wird und Deutschland seine blockierende Haltung zu einer wirksamen Exportkontrolle von Überwachungs- und Sicherheitstechnologie aufgibt, damit deutsche und europäische Hersteller nicht weiter ihre Produkte an autokratische Regime liefern können, die von diesen zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung eingesetzt werden. Die mögliche Verletzung von Menschenrechten als Prüfkriterium muss gesetzlich verankert werden (sog. menschenrechtliche Catch-All-Klausel).

 

Ferner sind sie aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland zu überprüfen und, wo nötig, so zu verschärfen, dass deutsche Produkte im Bereich der Überwachungs- und Sicherheitstechnologie nicht länger zum Schaden von Menschenrechten an autokratische Regime geliefert werden können. Dabei ist insbesondere auch auf die neuen Produktmöglichkeiten in Verbindung mit künstlicher Intelligenz zu achten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: