Antrag 94/II/2014 Jugendliche auf Spiel-, Sport- und Bolzplätzen sind keine Lärmemission

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin  sowie das Bundesimmissionsgesetz so verändert werden, so dass nicht nur der „Lärm“ von Kindern, sondern auch der „Lärm“ von Jugendlichen auf Spiel-, Sport- und Bolzplätzen keine Lärmemission ist und somit zu dulden ist.

 

Gleichzeitig werden die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat von Berlin aufgefordert,  eine Initiative über den Bundesrat zu starten, die den § 22 Abs. 1a BImschG* entsprechend neu fasst.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Umwelt- und Bauministerin haben dieses Thema aufgegriffen und arbeiten derzeit an einer Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten (20 bis 22 Uhr) sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr sollen an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden.   Der Entwurf richtet sich an alle Sportanlagen – nicht nur Vereinsanlagen. Bolzplätze liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder, da deren Betreuung und Nutzung nicht klar definiert sind.   Alt-Anlagen, die vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet wurden, werden nun besser gestellt: Der Leitfaden orientiert sich an NRW (der Sportbetrieb kann bei Umbauten und Nutzungsänderungen und einer leichten Überschreitung der Lärmschutzwerte aufrechterhalten bleiben)   Eine neue Regelung zwischen Kindern und Jugendlichen wird nicht gezogen, damit Kinder nicht privilegiert werden, sondern der Vereinssport insgesamt, um eine deutliche Erleichterung für die intensive Nutzung von Sportanlagen zu ermöglichen. Die Interessen der Anwohner müssen in Abwägung mit dem Vereinssport berücksichtigt werden. Eine Verrechnung von Lärm in intensiven bzw. weniger intensiven Nutzungsphasen findet nicht statt.   Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Das Thema "Lärmemission auf Spiel- und Sportplätzen durch Jugendliche" wird derzeit noch in den Gremien der Fraktion beraten.   Stellungnahme SenStadtUm: Einrichtungen für Jugendliche ab 14 Jahren sind von den gesetzlichen Privilegierungen des Immissionsschutz-rechts für Kinder (vgl. § 22 Abs. 1a BImSchG und § 6 Abs. 1 LImSchG Bln) bewusst nicht erfasst, weil Jugend-liche aus fachlicher Sicht in Hinblick auf das Geräuschpotential und den Aktivitätszeitraum von Erwachsenen schwer zu unterscheiden sind. Auch kann von ihnen mehr Rücksichtnahme als von Kindern erwartet werden.   Spiel- und Bolzplätze werden in Berlin als Freizeitanlagen angesehen, deren Geräuschimmissionen gemäß der LAI-Freizeitlärmrichtlinie beurteilt werden. Geräusche von Sportplätzen sind anhand der 18. BImSchV zu beurteilen.   Diese beiden Regelwerke führen dazu, dass zur Einhaltung der dort festgelegten Immissionsrichtwerte aus Sicht der Fachleute hier für die genannten Anlagen unnötig große Abstände erforderlich sind, die in Berlin zumeist nicht zu realisieren sind. Um dieses Problematik zumindest teilweise zu entschärfen, gilt in Berlin gemäß Nr. 6.5 AV LImSchG Bln verwaltungsintern die Nutzung von Bolzplätzen, Skateboardanlagen u. ä. werktags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr und sonn- oder feiertags in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr im Regelfall als sozialadäquat, wenn die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen.   Dadurch wird gegenüber der ansonsten anzuwendenden LAI Freizeitlärmrichtlinie eine deutliche Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten erreicht. Nach unseren Erfahrungen wird dadurch zumeist ein trag-fähiger Kompromiss erzielt. In der Diskussion um eine Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) wird das BMUB einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Unseres Erachtens sollten Jugendliche nicht pauschal in die Privilegierungen für Kinder einbezogen werden. Vorzuziehen sind sachgerechte Anpassungen von allgemeinem Nutzen wie etwa eine weniger strenge Ruhezeitenregelung und die ausdrückliche Berücksichtigung von Gemengelagen. Sollten diese Ziele erreicht werden, verringern sich die zur Einhaltung der Immissionsbegrenzungen notwendigen Abstände erheblich.   Stellungnahme SenBJW: Spielplätze/Kinderlärm: erledigt für Senat durch Änderung des Landesimmissions­schutzgesetzes