Antrag 14/I/2019 Intoleranz hat keinen Platz in der SPD – Organisationsstatut entsprechend nachschärfen

Status:
Erledigt

Einfügung betreffend die Unvereinbarkeit der öffentlichen Verbreitung von menschenfeindlichen, rassistischen oder sozialdarwinistischen Thesen mit der Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in § 6 Abs. 1 des Organisationsstatuts:

 

In § 6 des Organisationsstatuts der SPD ist als neuer Absatz 1. d) folgenden Satz einzufügen:

 

„Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist auch die öffentliche Verbreitung von Thesen, in denen Menschen ihre Gleichwertigkeit abgesprochen wird.“

 

Der § 35 Abs. 3 OrgStatut wird dementsprechend neu gefasst:

 

(3) Auf Ausschluss kann nur erkannt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat beziehungsweise öffentlich Menschen ihre Gleichwertigkeit abgesprochen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist. Wer aus der Partei ausgeschlossen wurde, darf nicht länger in Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)