Antrag 82/I/2017 Inklusionsplan der SPD Berlin 2017-2023

Status:
Annahme

Fünfhunderttausend Berliner Bürgerinnen und Bürger haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Die Behinderungsformen und die Auswirkungen sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich haben alle Behinderungen in ihrer Wirkung etwas Gemeinsames: Sie grenzen Menschen mit Behinderung überall dort aus, wo auf Grund der Behinderungen keine uneingeschränkte Teilhabe am beruflichen, gesellschaftlichen, politischen oder persönlichen Leben möglich ist.
Das gilt auch für ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in Verbänden und politischen Parteien, also auch in der SPD.
Deshalb ist es zwingend erforderlich, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde, einen innerparteilichen Berliner SPD Inklusionsplan aufzustellen. Die SPD leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Artikels 29 der UN-BRK, in dem uneingeschränkte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gefordert wird. Wir haben uns u.a. vorgenommen, dass kein Mitglied mehr auf Grund seiner Behinderung am innerparteilichen politischen Leben ausgeschlossen werden darf.
Daher wird der Landesvorstand der Berliner SPD aufgefordert, in Zusammenarbeit mit betroffenen Mitgliedern, Vertretern des Landesvorstandes und vor allem der AG Selbst Aktiv einen Inklusionsplan zu entwickeln. Er soll auch eine Handlungsanleitung/Leitfaden für jede Gliederung der Partei enthalten (oder wesentlicher Bestandteil sein…). Grundlage dafür kann die vom Bundesvorstand der Partei herausgegebene Broschüre zum inklusiven Parteileben sein.

 

Die Umsetzung des Inklusionsplans der SPD Berlin ist für den Zeitraum 2017 bis 2023 geplant. Der Plan kann wie in unseren Vorschlägen in der Anlage modular aufgebaut sein. Die einzelnen Ziele können grundsätzlich voneinander unabhängig erreicht werden. Dafür sollen jeweils konkret die notwendigen Maßnahmen, die Verantwortlichkeiten, eventuell erforderliche Finanzmittel und ein Evaluierungsprozess festgeschrieben werden. Der Landesvorstand der SPD berichtet jährlich (alle zwei Jahre anlässlich der Parteiwahlen?) über den Stand der Zielerreichung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission: