Antrag 13/II/2018 Inhaltliche Erneuerung durch Basisbeteiligung: Die SPD-Basisstation einrichten!

Status:
Ablehnung

Die Bundes SPD richtet eine „Basisstation“ ein, um konstante inhaltliche Erneuerung, ausgehend von der Parteibasis, in der SPD zu verankern.Der Basisstation steht ein/e hauptamtliche/r Basisbeauftragte/r vor, die/der per Urwahl zu wählen ist und durch einen kleinen Mitarbeiterstab unterstützt wird. Als Basisbeauftragte/r können alle Parteimitglieder kandidieren, die in den vergangenen 5 Jahren kein Amt im Parteivorstand oder in einem Landesvorstand innehatten und aktuell nicht bei der SPD angestellt sind. Im Falle einer erfolgreichen Wahl müssen alle etwaigen Ämter und Mandate oberhalb der Bezirksebene niedergelegt werden.

 

Die/der Beauftragte wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt mit einmaliger Möglichkeit zur Wiederwahl und hat das Mandat, die Willensbildung und Entscheidungsfindung der SPD durch transparente, für alle Mitglieder methodisch einsehbare und öffentlich aufbereitete Erfassung und Darstellung des innerparteilichen Meinungsbildes zu unterstützen.Die Basisstation nimmt folgende Aufgaben wahr:

 

  • Bundesweite Anlaufstelle für inhaltliche Impulse aus der Parteibasis
  • Regelmäßige, d.h. mindestens halbjährige, unabhängige Mitgliederbefragungen
  • Erstellung transparenter Berichte über das Meinungsbild der Parteibasis
  • Bericht der/des Basisbeauftragten auf jedem Bundesparteitag

 

Der SPD Bundesparteivorstand muss zu den Berichten und Anfragen der Basisstation, auch jenseits des Bundesparteitages, binnen zwei Monaten Stellung nehmen. Der Bundesparteitag kann direkt Aufträge an die Basisstation erteilen.

Empfehlung der Antragskommission:
reject (Konsens)