Antrag 202/II/2018 Höchstnachhaltigkeitsrücklage neu definieren

Nach aktuellem Recht werden die Beiträge zur Rentenversicherung neu berechnet, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage unter 20% der durchschnittlichen Monatsausgaben sinkt oder 150% übersteigt. Aufgrund dieser Deckelung ist es nicht möglich, für bereits bekannte zukünftige Rentenansprüche Rücklagen zu bilden. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich im Jahr 2023 der Beitragssatz von 18,8% auf 19,9% springt und in den Folgejahren weiter ansteigt.

 

Daher fordern wir die Nachhaltigkeitsrücklage zu einer Demografiereserve umbauen und entsprechend zukünftiger Rentenansprüche nach oben auszudehnen, besser abzuschaffen, und dabei die demografische Entwicklung in der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Um zukünftige Beitragssteigerungen abzuflachen fordern wir außerdem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab dem Jahr 2019 in kleinen Schritten anzupassen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
vom Antragsteller*in zurückgezogen