Antrag 144/II/2019 Handelsabkommen EU-Mercosur: Kein Abkommen zu Lasten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz sowie bäuerlicher Landwirtschaft!

Status:
Annahme

Die EU und der südamerikanische Staatenbund Mercosur (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) wollen gemeinsam die größte Freihandelszone der Welt aufbauen. Nach jahrelangen Verhandlungen verkündete EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker Ende Juni 2019, dass die Vertragspartner*innen eine politische Einigung erzielt haben.

 

Das Abkommen soll über den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen den Warenaustausch stärken und Unternehmen Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe bringen. Der Staatenbund Mercosur ist mit einer Bevölkerung von mehr als 260 Millionen Menschen einer der großen Wirtschaftsräume der Welt. Die EU kommt sogar auf mehr als 512 Millionen Einwohner. Die Exporte von EU-Unternehmen in die vier Mercosur-Staaten beliefen sich 2018 auf rund 45 Milliarden Euro, in die andere Richtung waren es Ausfuhren im Wert von 42,6 Milliarden Euro. Die Mercosur-Staaten exportieren vor allem Nahrungsmittel, Getränke und Tabak in die EU. Von dort gehen wiederum vor allem Maschinen, Transportausrüstungen sowie Chemikalien und pharmazeutische Produkte nach Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

 

Laut EU-Kommission werden die Vertragspartner*innen den Entwurf nun juristisch prüfen und das endgültige Abkommen ausformulieren. Dann soll der Vertrag dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden.

 

Umwelt- und Verbraucherschützer*innen mahnen vor den sozialen und ökologischen Risiken bei Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens bei derzeitigem Stand des Verhandlungstextes. Sie befürchten, dass damit größere Hindernisse bei Durchsetzung von Standards zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Menschenrechte aufgebaut werden.

 

Schon heute führen der Soja-Anbau sowie das Wachstum der Rinderherden beispielsweise in Brasilien zu massiver Abholzung, Landkonflikten und einer Verschärfung der Klimakrise. Soja aus dem Mercosur landet massenhaft in den Futtertrögen der europäischen Megaställe und Mastanlagen. 94 Prozent des Sojaschrots und 52 Prozent der Sojabohnen, die die EU auf dem Weltmarkt einkauft, stammen aus dem Mercosur. Die europäische Überschussproduktion von Fleisch und Milch wäre ohne die riesige Einfuhr von Soja und anderen Futtermitteln überhaupt nicht aufrecht zu erhalten.

 

Weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde rechtliche Verankerung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips. Im Entwurf des Vertragstextes findet das Vorsorgeprinzip einmalig Erwähnung im nicht-sanktionsbewährten Nachhaltigkeitskapitel. Diese ist weitgehend zahnlos, denn Verstöße gegen dessen Bestimmungen können nicht unter dem Staat-Staat-Streitschlichtungsmechanismus des Abkommens behandelt werden.

 

Das Assoziationsabkommen sieht außerdem die Einrichtung eines Unterausschusses für Lebensmittelsicherheit vor (sogenanntes SPS Subcommittee), unter dem wiederum mehrere Dialoggruppen eingerichtet werden sollen. Diese befassen sich unter anderem mit Biotechnologie, Pestizidrückständen, Tierwohl und Antibiotika-Resistenzen. Teilnehmen sollen „Repräsentant*innen der Vertragsparteien mit technischer Expertise“, was mithin auch Industrievertreter*innen oder Expert*innen mit Verbindungen zur Lebensmittelindustrie umfassen kann. Bislang sieht der Vertragsentwurf keinerlei Regelungen zur parlamentarischen Kontrolle des Unterschusses vor.

 

Die zahlreichen Landkonflikte, die der Vormarsch des Agrobusiness in den Mercosur-Staaten anheizt, machen handelspolitische Regeln zum Schutz der Menschenrechte notwendig. Im Abkommen muss ein effektiver Schutz vor Landnahme für Betroffene rechtlich verankert werden, etwa gemäß dem UN-Konzept zur freien, vorherigen und informierten Zustimmung.

 

Bislang sieht das Assoziationsabkommen keinerlei Stärkung der viel zu schwachen Menschenrechtsklausel vor, die die EU in ihre Handelsverträge integriert. Diese erlaubt zwar grundsätzlich die Aussetzung von Handelspräferenzen bei schwerwiegenden Verstößen, jedoch kam es aufgrund der hohen Hürden, die die EU für die Aktivierung der Menschenrechtsklausel errichtete, bisher nie zu Handelssanktionen. Die Wirksamkeit der Klausel wird auch durch das Fehlen effektiver Monitoring- und Beschwerdeinstanzen eingeschränkt.

 

Eine zukunftsweisende Handelspolitik entscheidet sich nicht in der Wahl zwischen radikalem Freihandel oder Protektionismus, sondern ist auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet, die die Zukunftsfragen der Menschheit wie den Klimaschutz, die Erhaltung der Biodiversität und den Schutz von Freiheits- und Grundrechten ins Zentrum rückt.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgendes Ziel einzusetzen:

 

Im Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) sind Menschenrechte, geltende EU-Standards im Klima-, Umwelt-, und Verbraucherschutz rechtlich zu verankern. Deren Einhaltung und Durchsetzung hat der parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterliegen. Zudem hat der Umgang mit den diesjährigen Bränden im südamerikanischen Regenwald, die teils durch menschengelegte Feuer entstanden, gezeigt, dass insbesondere die brasilianische Regierung nicht an dem Schutz dieses enorm wichtigen Ökosystems interessiert ist. Die Nutznießer der Brandrohdungen dürfen von einem Freihandelsabkommen nicht profitieren. Im Sinne der notwendigen Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise darf dem Handelsabkommen EU-Mercosur nur bei Verankerung folgender Punkte zugestimmt werden.

 

Konkret bedeutet das im Einzelnen:

  • Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens (u.a. keine Ausweitung von Weide- und Anbauflächen durch Abholzung des Regenwaldes)
  • die Einhaltung der ILO-Normen
  • Stärkung und effektive Durchsetzung der Menschenrechtsklausel, u.a.  Einführung von  Monitoring- und Beschwerdeinstanzen für alle Stakeholder*innen sowie Sanktionsmaßnahmen
  • rechtliche Verankerung auf Schutz von Betroffenen vor Landnahme und Vertreibungen
  • Wahrung des EU-Vorsorgeprinzips
  • Festlegung von Standards für Tierhaltung und Umweltschutz für den transatlantischen Lebensmittelhandel (u.a. keine Absenkung von oder Verzicht auf Importkontrollen)
  • der Unterausschuss für Lebensmittelsicherheit (SPS Subcommittee) sowie die Dialoggruppen sind der Kontrolle des Europäischen Parlaments und der demokratischen Parlamente der Mercosur-Staaten zu unterstellen

 

Des Weiteren ist der Vertragstext des Assoziierungsabkommens mind. 1 Jahr vor Ratifizierung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit eine kritische Auseinandersetzung und Begleitung der Beratungen in den nationalen Parlamenten sowie dem Europäischem Parlament gewährleistet ist. Auf die Schaffung von parallelen Rechtsstrukturen und Rechtssprechungsinstitutionen, die Unternehmen und Investorinnen gegenüber Verbraucherinnen, Bürgerinnen und staatlichen Institutionen bevorteilen, ist gänzlich zu verzichten. Darunter fallen insbesondere private Schiedsgerichte, multilaterale Investorinnengerichthöfe und jegliche Instrumente des Invetorinnenschutzes und der Investorinnen-Staat-Streitbeilegung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die EU und der südamerikanische Staatenbund Mercosur (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) wollen gemeinsam die größte Freihandelszone der Welt aufbauen. Nach jahrelangen Verhandlungen verkündete EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker Ende Juni 2019, dass die Vertragspartner*innen eine politische Einigung erzielt haben.

 

Das Abkommen soll über den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen den Warenaustausch stärken und Unternehmen Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe bringen. Der Staatenbund Mercosur ist mit einer Bevölkerung von mehr als 260 Millionen Menschen einer der großen Wirtschaftsräume der Welt. Die EU kommt sogar auf mehr als 512 Millionen Einwohner. Die Exporte von EU-Unternehmen in die vier Mercosur-Staaten beliefen sich 2018 auf rund 45 Milliarden Euro, in die andere Richtung waren es Ausfuhren im Wert von 42,6 Milliarden Euro. Die Mercosur-Staaten exportieren vor allem Nahrungsmittel, Getränke und Tabak in die EU. Von dort gehen wiederum vor allem Maschinen, Transportausrüstungen sowie Chemikalien und pharmazeutische Produkte nach Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

 

Laut EU-Kommission werden die Vertragspartner*innen den Entwurf nun juristisch prüfen und das endgültige Abkommen ausformulieren. Dann soll der Vertrag dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden.

 

Umwelt- und Verbraucherschützer*innen mahnen vor den sozialen und ökologischen Risiken bei Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens bei derzeitigem Stand des Verhandlungstextes. Sie befürchten, dass damit größere Hindernisse bei Durchsetzung von Standards zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Menschenrechte aufgebaut werden.

 

Schon heute führen der Soja-Anbau sowie das Wachstum der Rinderherden beispielsweise in Brasilien zu massiver Abholzung, Landkonflikten und einer Verschärfung der Klimakrise. Soja aus dem Mercosur landet massenhaft in den Futtertrögen der europäischen Megaställe und Mastanlagen. 94 Prozent des Sojaschrots und 52 Prozent der Sojabohnen, die die EU auf dem Weltmarkt einkauft, stammen aus dem Mercosur. Die europäische Überschussproduktion von Fleisch und Milch wäre ohne die riesige Einfuhr von Soja und anderen Futtermitteln überhaupt nicht aufrecht zu erhalten.

 

Weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde rechtliche Verankerung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips. Im Entwurf des Vertragstextes findet das Vorsorgeprinzip einmalig Erwähnung im nicht-sanktionsbewährten Nachhaltigkeitskapitel. Diese ist weitgehend zahnlos, denn Verstöße gegen dessen Bestimmungen können nicht unter dem Staat-Staat-Streitschlichtungsmechanismus des Abkommens behandelt werden.

 

Das Assoziationsabkommen sieht außerdem die Einrichtung eines Unterausschusses für Lebensmittelsicherheit vor (sogenanntes SPS Subcommittee), unter dem wiederum mehrere Dialoggruppen eingerichtet werden sollen. Diese befassen sich unter anderem mit Biotechnologie, Pestizidrückständen, Tierwohl und Antibiotika-Resistenzen. Teilnehmen sollen „Repräsentant*innen der Vertragsparteien mit technischer Expertise“, was mithin auch Industrievertreter*innen oder Expert*innen mit Verbindungen zur Lebensmittelindustrie umfassen kann. Bislang sieht der Vertragsentwurf keinerlei Regelungen zur parlamentarischen Kontrolle des Unterschusses vor.

 

Die zahlreichen Landkonflikte, die der Vormarsch des Agrobusiness in den Mercosur-Staaten anheizt, machen handelspolitische Regeln zum Schutz der Menschenrechte notwendig. Im Abkommen muss ein effektiver Schutz vor Landnahme für Betroffene rechtlich verankert werden, etwa gemäß dem UN-Konzept zur freien, vorherigen und informierten Zustimmung.

 

Bislang sieht das Assoziationsabkommen keinerlei Stärkung der viel zu schwachen Menschenrechtsklausel vor, die die EU in ihre Handelsverträge integriert. Diese erlaubt zwar grundsätzlich die Aussetzung von Handelspräferenzen bei schwerwiegenden Verstößen, jedoch kam es aufgrund der hohen Hürden, die die EU für die Aktivierung der Menschenrechtsklausel errichtete, bisher nie zu Handelssanktionen. Die Wirksamkeit der Klausel wird auch durch das Fehlen effektiver Monitoring- und Beschwerdeinstanzen eingeschränkt.

 

Eine zukunftsweisende Handelspolitik entscheidet sich nicht in der Wahl zwischen radikalem Freihandel oder Protektionismus, sondern ist auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet, die die Zukunftsfragen der Menschheit wie den Klimaschutz, die Erhaltung der Biodiversität und den Schutz von Freiheits- und Grundrechten ins Zentrum rückt.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgendes Ziel einzusetzen:

 

Im Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) sind Menschenrechte, geltende EU-Standards im Klima-, Umwelt-, und Verbraucherschutz rechtlich zu verankern. Deren Einhaltung und Durchsetzung hat der parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterliegen. Zudem hat der Umgang mit den diesjährigen Bränden im südamerikanischen Regenwald, die teils durch menschengelegte Feuer entstanden, gezeigt, dass insbesondere die brasilianische Regierung nicht an dem Schutz dieses enorm wichtigen Ökosystems interessiert ist. Die Nutznießer der Brandrohdungen dürfen von einem Freihandelsabkommen nicht profitieren. Im Sinne der notwendigen Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise darf dem Handelsabkommen EU-Mercosur nur bei Verankerung folgender Punkte zugestimmt werden.

 

Konkret bedeutet das im Einzelnen:

  • Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens (u.a. keine Ausweitung von Weide- und Anbauflächen durch Abholzung des Regenwaldes)
  • die Einhaltung der ILO-Normen
  • Stärkung und effektive Durchsetzung der Menschenrechtsklausel, u.a.  Einführung von  Monitoring- und Beschwerdeinstanzen für alle Stakeholder*innen sowie Sanktionsmaßnahmen
  • rechtliche Verankerung auf Schutz von Betroffenen vor Landnahme und Vertreibungen
  • Wahrung des EU-Vorsorgeprinzips
  • Festlegung von Standards für Tierhaltung und Umweltschutz für den transatlantischen Lebensmittelhandel (u.a. keine Absenkung von oder Verzicht auf Importkontrollen)
  • der Unterausschuss für Lebensmittelsicherheit (SPS Subcommittee) sowie die Dialoggruppen sind der Kontrolle des Europäischen Parlaments und der demokratischen Parlamente der Mercosur-Staaten zu unterstellen

 

Des Weiteren ist der Vertragstext des Assoziierungsabkommens mind. 1 Jahr vor Ratifizierung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit eine kritische Auseinandersetzung und Begleitung der Beratungen in den nationalen Parlamenten sowie dem Europäischem Parlament gewährleistet ist. Auf die Schaffung von parallelen Rechtsstrukturen und Rechtssprechungsinstitutionen, die Unternehmen und Investorinnen gegenüber Verbraucherinnen, Bürgerinnen und staatlichen Institutionen bevorteilen, ist gänzlich zu verzichten. Darunter fallen insbesondere private Schiedsgerichte, multilaterale Investorinnengerichthöfe und jegliche Instrumente des Invetorinnenschutzes und der Investorinnen-Staat-Streitbeilegung.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Koalitionsvertrag
Überweisungs-PDF: