Antrag 40/II/2014 Grundsätzlich umsteuern! – Personalentwicklung für das Land Berlin jetzt beginnen!

Status:
Überweisung

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich mit aller Entschiedenheit für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Personalpolitik und damit für die Wiedererlangung und langfristige Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung ein.

 

Dafür korrigieren sie den in der derzeitigen Koalition eingeschlagenen verhängnisvollen Irrweg eines weiteren Personalabbaus und einer faktisch fehlenden Personalentwicklung.

 

Sie erarbeiten schnellstmöglich ein integriertes Personalentwicklungskonzept für Senat und Bezirke, welches mindestens folgende Eckpunkte berücksichtigt:

  • Personalentwicklung wird „Chefsache“: Bündelung der Personalentwicklung beim Regierenden Bürgermeister
  • Mitarbeiter/innen- /Nachwuchsgewinnung: Demografie- und aufgabenadäquate Nachwuchsgewinnung durch breit angelegte Ausbildung und Neueinstellungen von Fachkräften in der notwendigen Größenordnung und den absehbar besonders benötigten Fachgebieten
  • Bedarfsgerechte Personalausstattung: Personalzumessung muss an Standards und realen Fall- / Mengenzahlen orientiert sein und damit (wieder) realitätsgebunden erfolgen.
  • Motivation und Nutzung der vorhandenen Potentiale: Schaffung von Entwicklungs- und Aufstiegsperspektiven für Arbeiter/innen, Angestellte und Beamte/innen des Landes Berlin, Qualifizierungsoffensive mit anerkannten berlineinheitlichen Zertifizierungen, z.B. für künftige Führungskräfte (Modell Kompetenz Plus), zügige Angleichung der Löhne und Gehälter an den Bundesdurchschnitt, Stärkung der Familienfreundlichkeit des Öffentlichen Dienst.
  • Vorbildwirkung/Attraktivitätssteigerung: Übernahme aller Auszubildenden mit einem Ausbildungsabschluss von mindestens „befriedigend“ mit der Perspektive auf eine Festanstellung, signifikante Steigerung der Migrantenquote, Beschränkung befristeter (und damit auf Dauer prekärer) Beschäftigungsverhältnisse auf ein sinnvolles Minimum, Entfristung spätestens nach zwei Jahren als Regelfall; Anhebung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an AG Bezirksfinanzen (Konsens)
Stellungnahme(n):