Antrag 57/II/2019 Förderung von Neubau von Werkswohnungen für Beschäftigte bei den Berliner Landesunternehmen

Die SPD fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass für die Berliner Landesunternehmen ein Förderfonds für den Neubau von Werkswohnungen aufgelegt wird. Diese Haushaltsmittel sollen dann als Eigenkapitalzuschuss an BSR, BVG, BWB, Berliner Bäderbetriebe, Vivantes und Charité mit der Zweckbindung des Neubaus von preisgünstigen Wohnungen oder Appartements an Beschäftigte dieser Unternehmen ausgegeben werden. Ziel soll es sein, 3.000 Wohneinheiten insgesamt zu fördern.

 

Des Weiteren sollen sich die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung für ein steuerliches Privileg beim Neubau von Werkswohnungen bei der Bundesregierung einsetzen, so soll eine 50-Prozent-Sonderabschreibung begrenzt auf maximal 500 Wohneinheiten pro Betrieb maximal möglich zukünftig vorgesehen werden. Diese Sonderabschreibungsmöglichkeit ist auf zehn Jahre zu befristen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)